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Lohnabrechnung Minijob: Festgehalt Sollstunden - Mindestlohn BG

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letzte Antwort am 30.04.2024 08:40:36 von cro
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G_Strahl
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

bei uns werden Minijobber mit einer Sollarbeitszeit von 10 Wochenstunden und einem Stundenlohn von € 12,41 abgerechnet.10 x 12,41 x 4,33 = 537,35 €

Die Minijobber erhalten jeden Monat das gleiche Gehalt.

 

Da jedes Monat eine andere Anzahl von Arbeitstagen hat, passiert es, dass bei der Meldung für die Berufsgenossenschaft der Mindestlohn unterschritten wird.   Siehe Foto

 

Aus diesem Grund haben wir kein Festgehalt und keine Sollstunden hinterlegt und erfassen jedes Monat bei 116 Mitarbeitern den Bruttolohn und die Anzahl von Stunden manuell. Damit der Mindestlohn für die Meldung an  Berufsgenossenschaft nicht unterschritten wird.  Das dauert ca. 6 Stunden

 

Es muss doch programmtechnisch möglich sein, dass ich einen Festgehalt hinterlege und trotzdem für die BG die richtige Meldung raus kommt.

 

Habt ihr Tipps?

 

Falls dies nicht möglich ist, muss es doch möglich sein, dass ich mir eine Excel Liste erstelle und dann diese mit den Gehalt und den Sollstunden vom jeweiligen Monat hinterlege und diese dann importiere.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.  Welche wirklich viel Zeit und Geld spart.

 

Sandra

 

 

Monatsstunden.PNG

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen Sandra,

 

warum zahlt Ihr nicht einfach 0,65 € mehr aus? Dann seit Ihr bei 538,00 € und habt in der Hinsicht keine Probleme.

 

Die Mehraufwandskosten pro Jahr würden dann zwar steigen, aber Ihr spart euch auch jeden Monat 6 Stunden Arbeitszeit, die deutlich teurer als die Mehrkosten sein dürften.

 

Gruß

Björn

 

PS: Eine Unterstützung für Lohn und Gehalt kann ich leider nicht geben.

G_Strahl
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
119 Mal angesehen

Hallo Björn,

 

danke für deinen Beitrag, ich habe jetzt noch ein Foto hinzugefügt, damit man mein Problem besser versteht.

 

Im Januar haben wir 22 Arbeitstage und somit sind die Sollarbeitsstunden im Monat bei einer wöchentlichen AZ von 10 Std. bei 44 Sollstunden (10 : 5 * 22 = 44) im Monat und 538,00 : 44 Sollmonatsstunden = 12,23 Stundenlohn

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 5
106 Mal angesehen

Hallo Sandra,

 

dein Problem habe ich schon verstanden, deswegen der Hinweis mit der Auszahlung der vollen 538,00 €.

 

Denn der Gesetzgeber hat diesen Grenzwerte für die Minijobber festgelegt bzw. wird bei jeder Erhöhung angepasst, damit diese dauerhaft 10 Stunden pro Woche arbeiten können ohne aus dem Minijob zu fallen. Bei der Festlegung war denke ich auch durchaus bewusst, das unterschiedliche Arbeitstage pro Monat vorliegen, weshalb der tatsächliche Wert für die Minijobgrenze immer nach oben aufgerundet wird.

Wenn Sie sich Ihre Liste ansehen, dann sind die Minijobber im Jahresdurchschnitt sogar leicht über dem Mindestlohn wenn Sie den Durchschnitt der einzelnen Stundenlöhne pro Monat berechnen.

 

Aufgrund dessen würde ich mir bei einer Auszahlung von 538,00 € bei einer 10 Stunden-Woche keine Sorge machen, wenn durch höhere monatliche Arbeitstage die monatlichen Sollstunden mal höher ausfallen.

cro
Experte
Offline Online
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Sie zahlen einen festen Monatslohn, also einen verstetigten Monatslohn. Das bedeutet, dass monatliche Abweichungen kein Problem darstellen.

 

Bitte die Hinweise beachten:

Mindestlohn-Rechner - BMAS

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letzte Antwort am 30.04.2024 08:40:36 von cro
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