Hallo Zusammen,
ich müsste Lohnabrechnungen für das Jahr 2024 erstellen.
Bei einem von mir übernommenen Mandat wurde ein Mitarbeiter als Minijobber abgerechnet. Im Nachhinein stellt sich heraus, das die Minijobgrenze insgesamt überschritten wurde. Es muss nun einen Anmeldung bei der Krankenkasse nachgeholt werden und die Beträge müssen übermittelt werden.
In DATEV habe ich diesen Mitarbeiter nicht, da er bereits weit vor der Übernahme ausgeschieden ist.
Sowie ich gelesen habe kann man in 2026 keine Abrechnungen mehr für 2024 erstellen.
Hatte jemand sowas schonmal und kann mir sagen wie man damit umgeht bzw. wie man die nachträglichen Abrechnungen erstellen kann.
Vielen Dank vorab.
SJu
Ich würde sagen, dass sie alle Meldungen für 2024 nur über das SV-Meldungen erstellen können.
Über Datev funktioniert keine Abrechnung für 2024
Vielen Dank. Ich befürchte auch das es keinen anderen Weg mehr geben wird als das Meldeportal.
Wenn der Zeitraum von der Rentenversicherung noch nicht geprüft wurde, die Prüfung aber demnächst ansteht, könnte der Prüfer die Beiträge nachberechnen und an die KKen melden sowie die SV-Meldungen für die Digitale Meldekorrektur DATEV Digitale Meldekorrektur vorschlagen. Wenn die Daten richtig bereitgestellt werden, müssten Sie diese dort nur noch ausführen lassen. Überprüfen ist aber wichtig, da können schon mal Fehler passieren.
Als Zusatz noch:
Absatz 4 beachten
Erläuterung: Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung - Informationsportal für Arbeitgeber
Vielen Dank für die Hinweise.
Das mit der Lohnsteuer hätte ich jetzt glatt "übersehen".