Guten Morgen,
eine Arbeitnehmerin hat von 08/18 bis 10/18 für den Arbeitgeber gearbeitet und wie folgt Einkommen gehabt:
08/18: 172,58 Euro
09/18: 450,00 Euro
10/18: 30,98 Euro
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Gesamt: 653,56 Euro
Bei ihrem Ausscheiden zum Ende Oktober wurde eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 30 erstellt - soweit alles gut.
In dieser DEÜV-Meldung ist aber ein Bruttoarbeitsentgelt von 800,- Euro angegeben. Dies ist nicht korrekt. Ich habe allerdings keine Ahnung, wo das System die 800,- Euro hernimmt, entsprechend auch nicht, wie ich die falsche Meldung korrigieren kann.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie schon die monatlichen SV-Werte im Lohnkonto überprüft?
Gruß
C. Rohwäder
Hm, ich habe mir jetzt - nach Ihrem Beitrag - die monatlichen SV-Werte in den Auswertungen angeschaut. Sie haben recht, daher stammt die Differenz. Dort steht beispielsweise für den Oktober, in dem die Arbeitnehmerin einen Bruttolohn von 30,98 Euro hatte ein Wert von 175,- Euro. Woher kommt das?
Hallo Frau Möller,
dies ist im Dokument Geringfügige Beschäftigung - Lexikon Lohn und Personal im Abschnitt 9 erläutert (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage).
Viele Grüße
Uwe Lutz