Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2019 sollten die steuerfreien Verpflegungszuschüsse mit der neuen Lohnart 9650 abgerechnet werden. Dazu hätte ich zwei Fragen:
- Wird die LA 9650 auch auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen?
- Welcher LA soll für den erhöhten bzw. doppelten Spesensatz angewendet werden?
Vielen Dank für die Antworten
Irina Grib
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Reise- und Übernachtungspauschalen, solche für die doppelte HHf., etc. wandern ab 2019 in den Nettobereich der Abrechnung. Das wird gut beschrieben in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004537. Unter 4. finden Sie auch die neuen Lohnarten.
Bitte beachten Sie zur Lohnsteuerbescheinigung ab 2019 auch die Hinweise in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303224 zum Großbuchstaben M, bei Verpflegungspauschalen, insbesondere Mahlzeitengewährung. Der ist ab 2019 zwingend zu setzen.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
da die Beträge oberhalb der steuerfreien Pauschalen pauschal oder individuell versteuert werden müssen, gehören sie ins Gesamtbrutto und werden mit den bisherigen Lohnarten abgerechnet.
LG
VM