Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer wechselt per 31.07. / 01.08. von einem Minijob in ein Ausbildungsverhältnis im gleichen Betrieb.
Die Abrechnung 07/2023 wurde bereits durchgeführt, das Austrittsdatum jedoch leider erst nach der Abrechnung eingegeben. Nun erscheint der Hinweis, dass ein neuer Beschäftigungszeitraum nicht eingeben werden kann, da erst nachberechnet werden muss.
Wir kann ich nun vorgehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
S.Hoch
Den einen AN in Wiederabrechnung schicken, Auswertungen wegschmeißen, neuen Beschäftigungszeitraum eintragen? Alternativ den AN auf eine neue PNr kopieren und dort auf Azubi ändern.
High,
neuer Beschäftigungszeitraum?
zum 01.08. SV-Daten usw. ändern, und "here we go"
Gruss Mike
Genau das ist ja nicht möglich. Ich befinde mich bereits im Abrechnungszeitraum 08/2023 und habe erst jetzt das Austrittsdatum 31.07.2023 eingeben. Wenn ich einen neuen Beschäftigungszeitraum per 01.08. eingeben will, erscheint dieser Hinweis. Das bedeutete aber ja, dass ich erst mit der September Abrechnung den neuen Zeitraum eingeben kann....
Wiederabrechnung bedeutet: Rücksetzen Monatsabschluss?
Oder kann ich auch nur diesen 1 Mitarbeiter neu zurück setzen?
High,
nein nix rücksetzen, neuen Beschäftigungszeitraum rausnehmen, Daten für 08-2023 ändern,
Häkchen für Bescheinigungen ab 05 setzen, August Abrechnung für den einen MA machen,
Bescheinigungen übermitteln, Abrechnung August löschen.
Fall sich für August nix ändern würde, kannst Du die Abrechnung auch stehen lassen.
Gruss Mike
ps. rschöppe hat glaube ich Lodas, sind halt zwei Welten😂
Edit : Das mit den Häkchen hatte ich mit einem andern Beitrag verwechselt, sorry, bin halt alt😎
High,
der Beschäftigungszeitraum ändert sich doch nicht, ist ja auch keine Neueinstellung,
es ändert sich SV und Steuer und Personengruppenschlüssel, Pauschalsteuer rausnehmen usw. nicht vergessen.
Eigentlich easy going😀
Gruss Mike