abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn und Gehalt SFN-Zuschläge

3
letzte Antwort am 05.04.2019 08:42:15 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
2299 Mal angesehen

Hallo,

ich tue mich etwas schwer mit den SFN-Zuschlägen. Der Mitarbeiter bekommt Gehalt (unter 25 €/h) und wenn ich SFN-Zuschläge abrechne, dann werden diese steuerpflichtig wenn ich bei Basisgrundlohn das normale Gehalt eingebe.

Warum, kann mir jemand helfen?

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1783 Mal angesehen

Hallo,

für die Berechnung der Steuer- oder SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach §3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben.

So erfolgt die SV-Berechnung
1.Grundstundenlohn x maximale Lohnveränderung in Prozent x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal SV-freier Betrag
2.Tatsächlicher Stundenlohn x tatsächlicher Prozent-Zuschlag x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag
3.Brutto-Betrag - maximal SV-freier Betrag = SV-pflichtiger Betrag

So erfolgt die Steuerberechnung
1.Grundstundenlohn x maximal steuerfreier Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal steuerfreier Betrag
2.Vereinbarter Stundenlohn x tatsächlicher Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag
3.Brutto-Betrag - maximal steuerfreier Betrag = steuerpflichtiger Betrag

Daraus ergeben sich für die Lohnarten nach §3b EStG maximale Stundenlöhne, bis zu denen die SFN-Zuschläge steuer- und SV-frei bleiben.

Weitere Informationen zu den Schlüsselungen im Programm sowie Rechtliche Hintergründe und Beispiele finden Sie im

Dokument 9219380 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

s_r_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1783 Mal angesehen

Hallo,

ich habe ebenfalls ein Problem bei der Abrechnung von SFN. Ich habe lt. Auswertung 95 bei jedem MA ca. 1-5€ SV-pflichtigen Betrag.

Auf welche hinterlegten Stunden im Programm (Lodas) wird bei der Berechnung zugegriffen, in die Mandantenstammdaten, beim Mitarbeiter in die wöchentliche Arbeitszeit? Ich habe in den Mandanten-Stammdaten 173,33 Stunden hinterlegt und in der Auswertung 95 werden 174,00 angezeigt. D.h. er greift auf die wöchentliche Arbeitszeit zu?

Rechnet das System mit 4,35 statt 4,33? Und entstehen hierdurch die SV-Pflicht-Differenzen?

VG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1783 Mal angesehen

Hallo,

das Programm rechnet mit dem monatlichen Faktor von 4,35. Dies kann ein Grund sein, dass die Differenz und dadurch die Beitragspflicht entsteht.

Ein genaues Berechnungsschema finden Sie im Info-Dokument 5303366 "Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (Beispiele für LODAS)" - unter Punkt 2 für Gehaltsempfänger und unter Punkt 3 für Stundenlohnempfänger.

Beste Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 05.04.2019 08:42:15 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage