Hallo,
ich tue mich etwas schwer mit den SFN-Zuschlägen. Der Mitarbeiter bekommt Gehalt (unter 25 €/h) und wenn ich SFN-Zuschläge abrechne, dann werden diese steuerpflichtig wenn ich bei Basisgrundlohn das normale Gehalt eingebe.
Warum, kann mir jemand helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für die Berechnung der Steuer- oder SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach §3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben.
So erfolgt die SV-Berechnung
1.Grundstundenlohn x maximale Lohnveränderung in Prozent x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal SV-freier Betrag
2.Tatsächlicher Stundenlohn x tatsächlicher Prozent-Zuschlag x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag
3.Brutto-Betrag - maximal SV-freier Betrag = SV-pflichtiger Betrag
So erfolgt die Steuerberechnung
1.Grundstundenlohn x maximal steuerfreier Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal steuerfreier Betrag
2.Vereinbarter Stundenlohn x tatsächlicher Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag
3.Brutto-Betrag - maximal steuerfreier Betrag = steuerpflichtiger Betrag
Daraus ergeben sich für die Lohnarten nach §3b EStG maximale Stundenlöhne, bis zu denen die SFN-Zuschläge steuer- und SV-frei bleiben.
Weitere Informationen zu den Schlüsselungen im Programm sowie Rechtliche Hintergründe und Beispiele finden Sie im
Dokument 9219380 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe ebenfalls ein Problem bei der Abrechnung von SFN. Ich habe lt. Auswertung 95 bei jedem MA ca. 1-5€ SV-pflichtigen Betrag.
Auf welche hinterlegten Stunden im Programm (Lodas) wird bei der Berechnung zugegriffen, in die Mandantenstammdaten, beim Mitarbeiter in die wöchentliche Arbeitszeit? Ich habe in den Mandanten-Stammdaten 173,33 Stunden hinterlegt und in der Auswertung 95 werden 174,00 angezeigt. D.h. er greift auf die wöchentliche Arbeitszeit zu?
Rechnet das System mit 4,35 statt 4,33? Und entstehen hierdurch die SV-Pflicht-Differenzen?
VG
Hallo,
das Programm rechnet mit dem monatlichen Faktor von 4,35. Dies kann ein Grund sein, dass die Differenz und dadurch die Beitragspflicht entsteht.
Ein genaues Berechnungsschema finden Sie im Info-Dokument 5303366 "Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (Beispiele für LODAS)" - unter Punkt 2 für Gehaltsempfänger und unter Punkt 3 für Stundenlohnempfänger.
Beste Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG