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Lohn und Gehalt; Mitarbeiter für einen Tag mit Steuerklasse 6 anmelden

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letzte Antwort am 22.11.2022 11:07:44 von wolfi
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wolfi
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe einen Mitarbeiter zum 15.11.2022 angemeldet.

Nun habe ich die Rückmeldung der elektronischen Lohnsteuerkarte bekommen dass der Mitarbeiter am 15.11.2022 noch einen anderen Hauptarbeitgeber hatte.

Der Meldebeginn erfolgt somit zum 16.11.2022.

Nun sollte ich den 15.11.2022 mit Steuerklasse 6 abrechnen. Ist das möglich, und wenn ja, wie kann ich das machen?

 

schon mal vielen Dank und Grüße

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

haben Sie eine Rückmeldung für den 15. mit Steuerklasse 6? Dann wäre alles gut.


Dann müssten Sie den Mitarbeiter zum 15. wieder abmelden (Mitarbeiterebene - Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte | Angaben für die Abmeldung meldebeginn und Meldeende den 15. eintragen.

 

Danach über den gleichen Weg die Anmeldung zum 16. als Hauptarbeitgeber vornehmen.

 

Wenn Sie noch nichts gemacht haben, können Sie zum 15. als Nebenarbeitgeber abrufen, danach wie oben ab- und anmelden.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

R39b.5 Absatz 1 Satz 3 LStR sagen hierzu:

 

Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 EStG) zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet; dies gilt auch bei einem Wechsel des ersten Arbeitgebers (Hauptarbeitgeber) im Laufe des Lohnzahlungszeitraums.

 

Damit kommt es für die Berechnung der Lohnsteuer darauf an, welche Steuerklasse zum Monatsende galt. Eine tageweise Berechnung findet nicht statt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
169 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

Guten Morgen,

 

haben Sie eine Rückmeldung für den 15. mit Steuerklasse 6? Dann wäre alles gut.


Dann müssten Sie den Mitarbeiter zum 15. wieder abmelden (Mitarbeiterebene - Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte | Angaben für die Abmeldung meldebeginn und Meldeende den 15. eintragen.

 

Danach über den gleichen Weg die Anmeldung zum 16. als Hauptarbeitgeber vornehmen.

 

Wenn Sie noch nichts gemacht haben, können Sie zum 15. als Nebenarbeitgeber abrufen, danach wie oben ab- und anmelden.

 

Viele Grüße

T. Reich


Ich habe dies so verstanden, dass nur ein abweichender Meldebeginn zurückgemeldet wurde. In dem Fall ist eine erneute Ab- und Anmeldung m.E. nicht erforderlich.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 8
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Stimmt, hatte nur die technische Lösung vor Augen.  🙄

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wolfi
Einsteiger
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ich habe diese Meldungen bekommen

wolfi_0-1669110927412.png

wolfi_1-1669110973636.png

 

deshalb habe ich angenommen das isch den 15.11.2022 mit Steuerklasse 6 abrechnen muss....

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 8
132 Mal angesehen

Mit "Prüfen Sie" ist genau dies gemeint. Die steuerlich richtige Beurteilung kann Ihnen das Programm nicht abnehmen.

 

Handlungsbedarf besteht m.E. in diesen Fällen nur dann, wenn der Beginn der Beschäftigung und das zurückgemeldete Anfangsdatum in unterschiedlichen Lohnzahlungszeiträumen liegen.

 

Wenn Sie also z.B. einen Mitarbeiter zum 25.11.2022 einstellen und als Beginn-Rückmeldedatum den 01.12.2022 erhalten, müssen Sie den Monat 11/2022 mit StKl. VI abrechnen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

wolfi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Viele Grüße

U. Wolf

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letzte Antwort am 22.11.2022 11:07:44 von wolfi
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