Ein geringfügig Beschäftigter hat den richtigen Betrag ausbezahlt bekommen, aber es wurde ein falscher Betrag abgerechnet.
Auszahlungsbetrag 54 €, abgerechnet 90 €, Korrektur 36 €.
Wie kann ich den Lohn für die Buchhaltung am besten korrigieren?
LG hh
Hallo,
da muss ja zunächst einmal nicht die Buchhaltung korrigiert werden, sondern die Lohnabrechnung. Danach bekommen Sie dann eine neue Buchungsliste, die die Korrekturen enthält und buchen diese an in Ihre Buchhaltung ein.
Viele Grüße,
BF
Ist schon klar das die Lohnabrechnung erst korrigiert werden muss, ich überlege nur ob es eine Lohnart gibt die hinterlegt werden kann, dass der Auszahlungsbetrag vom Dezember nicht berührt wird.
Liebe Grüße
hh
Hallo Frau Hannemann,
ich befürchte da wird Ihnen nur eine Wiederabrechnung bleiben. Alles andere wird m.E. nach als Übertrag in den Dezember mit reingezogen ![]()
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo Frau Hannemann,
im Brutto-Teil der Abrechnung würde ich die Korrektur mit der ursprünglichen Lohnart über Nachberechnung vornehmen. Im Netto-Teil der Abrechnung müsste dann z.B. mit der Lohnart 9000 gegengesteuert werden, so dass als Auszahlungsbetrag nur der Dezember verbleibt.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Guten Morgen Herr Briefs,
supi, dann lag ich gar nicht so verkehrt, denn ich hatte auch daran gedacht es über den Vorschuss abzurechnen.
Danke an Alle für die Unterstützung!
Einen schönen Tag!
LG hh
Guten Morgen, vielleicht ändern Sie noch (das können nur Sie) die Überschrift in Ihrem Beitrag?
Dann können auch andere auf dieses Wissen zugreifen.
So kann man hier nur nach "Hallo" suchen und "Hallo" finden?!
Danke!
VG,
A. Hofmeister