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Lohn und Gehalt - Kontierung pro Krankenkasse

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letzte Antwort am 06.08.2025 17:10:46 von t_r_
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DerAzubi
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
136 Mal angesehen

Hallo an alle Lohn-Leute 🙂 

Zunächst ich kann keinen Lohn, daher benötige ich mal Unterstützung eines Experten. Ich habe bei einer Fibu die Sachkontenlänge bei einem Mdt auf 6 erhöht (hat erst mal nichts mit dem Lohn zutun gehabt). Da diesem Mdt herrscht viel Mitarbeiterfluktuation und es kommt immer wieder dazu, dass ich die Verbindlichkeitskonten der Krankenkasse abstimmen muss bzw. auf Ursachenforschung gehen muss, wo die Differenz herkommt. 

Nun weiß ich, dass man in L&G einzelne Konten für die Weitergabe nach KRW pro Krankenkasse einstellen kann. Ich finde dazu aber keine anderweitigen Informationen und den Weg, den ich jetzt "gefunden" habe und finde ihn sehr umständlich und Frage mich, wie andere das machen. 

In der Kontierung Krankenkasse, kann ich nur Konten eingeben, die angelegt sind. Also habe ich in der Kontenverwaltung z. B. das Konto 175901 für die Vor. Beitragsschuld der TK angelegt.

 

DerAzubi_0-1754404077494.png

 

Nun kann ich das Konto auch in der Kontierung der Krankenkasse auswählen. 

 

DerAzubi_1-1754404169918.png

 

Ist das denn der richtige Weg? Und gibt es eine Möglichkeit, dass man das nicht für jeden Mandanten einzeln machen muss? Ich meine zumindest in der Kontenverwaltung gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit, dass als vielleicht "Kanzleivorlage" zu erstellen? 

Liebe Grüße

Marcel

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
118 Mal angesehen

Hallo,

 

grundsätzlich gibt es die Kanzleiebene. Der Punkt der benötigt wird, ist aber bereits auf der Mandantenebene auswählbar. Oben gibt es den Menüpunkt "Kanzlei". . Hier den Punkt Finanzbuchhaltung | Kontenrahmen  auswählen.

 

Dort lässt sich dann ein vorhandener Kontenrahmen kopieren und anpassen oder ein komplett neuer Kontenrahmen erstellen.

 

Im Mandanten unter Finanzbuchhaltung |Allgemeine Angaben | Mitarbeitergruppe für Fibu kann man die Kontierungen übernehmen.

 

Im Übrigen ist es tatsächlich so, dass für jede Krankenkasse - wenn man die Krankenkassen einzeln kontieren will - ein bis drei Konten angelegt und bei der Krankenkasse hinterlegt werden müssen.

 

Wie nutzen diesen Weg bei uns in der Kanzlei schon seit Jahren und fahren damit gut. Wir haben zwei Konten für die voraussichtliche Beitragsschuld und die tatsächliche Beitragsschuld.

 

Wir haben am Anfang die gängigsten Krankenkassen im Kanzleikontenrahmen hinterlegt und immer, wenn eine neue Krankenkasse bei irgendeinem Mandanten dazu kommt.

 

Es gibt im Weiteren noch die Möglichkeit, das Belegfeld 2 für die Abstimmung der voraussichtlichen Beitragsschuld zu nutzen. Kenne ich persönlich nicht, ließe sich hier Finanzbuchhaltung | Allgemeine Angaben |Buchungsbeleg |Haken "Belegfeld 2 für voraussichtliche Beitragsschuld nutzen" setzen.

 

 

iele Grüße

Thomas Reich

DerAzubi
Beginner
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Nachricht 3 von 4
101 Mal angesehen

Hallo Herr Reich, 

vielen Dank schonmal, jetzt bin ich schon wesentlich weiter als vorher 🙂

Ich habe den Standard-Kontenrahmen kopiert und war schon irritiert, dass ich keine Sachkontenlänge eingeben konnte - okay. Allerdings kann ich danach auch die Konten nicht ändern. 

DerAzubi_0-1754420683162.png

Ich habe die Fibu-Konten in den Registern rausgenommen, aber in den Lohnarten sind das ja hunderte, dass kann nicht die Lösung sein...

Wenn Sie oder jemand anderes weiß, was ich falsch machen, wäre super 🙂

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
53 Mal angesehen

Sie haben den Kontenrahmen kopiert und wollen diesen anpassen? Dann machen Sie (leider) bisher alles richtig. Wenn ein Konto in den Lohnarten oder woanders bereits hinterlegt ist, können Sie es nicht löschen, sondern müssen zuerst das Konto an der Stelle ändern, also das neue Konto in der Kontenverwaltung erfassen, dann anpassen und das vierstellige Konto löschen.

 

Ja,, es ist ein ganz schöner Aufwand....

 

 

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letzte Antwort am 06.08.2025 17:10:46 von t_r_
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