Hallo zusammen,
ich lege gerade einen Minijobber mit einer privaten Krankenversicherung an und habe mir das Dokument Nr. 5303273 zur Hilfe genommen. Kann es sein, dass unter dem Punkt 2.6 ein Fehler ist?
Hier ist der Beitragsgruppenschlüssel für die Rentenversicherung mit 1 erfasst, obwohl darüber im Beispiel der Pauschalbeitrag für die Rentenversicherung genannt ist.
Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich doch nur der Beitragsgruppenschlüssel der Krankenversicherung. Das hat doch keinen Einfluss auf die Rentenversicherung oder?
Viele Grüße
S. Hoch
Hallo,
Der privat Krankenversicherte ist grundsätzlich erstmal mit 0100 einzuschlüsseln, ausser es gibt den RV-Befreiungsantrag, dann natürlich mit 0500. Unbedingt den Nachweis der privaten Krankenversicherung mit in die digitale Personalakte nehmen. Dieser wird bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung sicherlich angefordert.
Direkt unter dem markierten steht doch fett "Beachten Sie WENN Befreiung vorliegt..." also ist für das Beispiel zunächst von "liegt nicht vor = 1" auszugehen.
Nachtrag: die von Ihnen angesprochene Pauschale von 15% gehört zum Arbeitgeber und fällt immer an, egal ob RV 5 oder 1 ist - das hat nur Auswirkungen beim Arbeitnehmer.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Jetzt gerade hat sich noch eine 2. Frage ergeben, bei der Sie mir vielleicht weitehelfen können.
Der Minijobber ist ein Schüler, der über die private Krankenversicherung seines Vaters familienversichert ist.
Ich habe nun folgendes auf der Seite der Rentenversicherung gelesen:
Welches "Ereignis" ist für mich denn nun ausschlaggebend? Die Familienversicherung oder die private Krankenversicherung des Vaters?
Vielen Dank!
Ja, verstehe. Danke für den Hinweis 🙂