Hallo zusammen,
ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ein gewerbliches Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer. Die Lohnabrechnungen erstellt ein Lohnbüro für dieses gewerbliche Unternehmen mit "DATEV Lohn und Gehalt". Die Finanzbuchhaltung erfolgt in dem gewerblichen Unternehmen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden bislang mit Hilfe einer Online-Banking-Software der Hausbank des Unternehmens überwiesen - und zwar durch das Begleitzettelverfahren. Die Zahlungsdatensätze für die zu überweisenden Sozialversicherungsbeiträge, für die zu überweisende Lohnsteuer und für die zu überweisenden Löhne und Gehälter erhält das gewerbliche Unternehmen nach erfolgter Lohnabrechnung vom Lohnbüro. Da das Begleitzettelverfahren jedoch hohe Gebühren verursacht, soll nun ein anderer Weg gewählt werden, und zwar folgender:
Das gewerbliche Unternehmen verzichtet in einem ersten Schritt auf die bisherige Nutzung der Online-Banking-Software der Hausbank und wickelt nun Zahlungen an Kreditoren (also Lieferanten) mit Hilfe des EBICS-Verfahrens über DATEV Zahlungsverkehr ab. Dies klappt ohne Probleme. Nun will das gewerbliche Unternehmen in einem zweiten Schritt "DATEV Unternehmen online" nutzen und sämtliche Zahlungen, d.h. sowohl an Lieferanten als auch an Krankenkassen, Finanzämter und Arbeitnehmer über die "Unternehmen online"-Komponente "Bank online" abwickeln. Das Lohnbüro soll weiterhin die Lohnabrechnungen für das gewerbliche Unternehmen mit "DATEV Lohn und Gehalt" abrechnen.
Die Zahlungsdatensätze soll das Lohnbüro dem gewerblichen Unternehmen über "DATEV Unternehmen online" bereitstellen, so dass künftig aufgrund des EBICS-Verfahrens auf das Begleitzettelverfahren verzichtet werden könnte.
Frage 1: Was muss das Lohnbüro tun, um dem gewerblichen Unternehmen die Zahlungsdatensätze über "DATEV Unternehmen online" zur Verfügung zu stellen? Welche Einstellungen sind hierfür erforderlich?
Frage 2: Was muss das gewerbliche Unternehmen tun, um die Zahlungsdatensätze in "DATEV Unternehmen online" abzurufen? Oder erscheinen diese automatisch und das Unternehmen muss schlichtweg gar nichts tun, außer dass der Steuerberater die Berechtigung für den Bereich "Bank online" freischaltet?
Ich freue mich über Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in folgenden Dokument müssten Sie die Antworten finden:
DATEV Unternehmen online: Lohnzahlungen ausführen
Viele Grüße
T. Reich
Guten Tag Herr Kuhlmey,
schauen Sie mit im Dok.-Nr.: 1035029, dort steht beschrieben was Sie machen müssen.
freundliche Grüße
Claus Küpper
Vielen Dank für die Antworten!