Hallo,
ich bekomme bei verschiedenen Mandanten, für die eigentlich keine Lohnnachweise erstellt werden müssen eine Fehlermeldung, dass kein digitaler Lohnnachweis erstellt werden kann.
Dieses sind:
- Landwirte
- Mandanten ohne UV-Meldepflichtiges Entgelt
- Mandanten die den Stammdatenabruf selbständig über SV-Net erledigt haben
Würde mich freuen, wenn ich diese Protokolle irgendwie abschalten kann.
Vielen Dank!
N. Schultz
Hallo Frau Schultz,
geht nach meiner Kenntnis nicht. Würde ich mich aber auch freuen...
Viele Grüße
T. Reich
Hallo N.Schultz,
welche Fehlermeldung bekommen Sie genau?
Wenn bei einem Mandanten / in einem Unternehmen keine unfallversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sind, wird keine Mitgliedschaft für den Mandanten hinterlegt. Somit besteht kein Handlungsbedarf für den Abruf der Unfallversicherungsstammdaten. Beachten Sie, dass der Abruf der Unfallversicherungsstammdaten erfolgen muss, sobald der 1. Mitarbeiter mit Unfallversicherungspflicht abgerechnet wird.
Sie haben die Möglichkeit unter
Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten
die Teilnahme am Stammdatendienst zur UV und der Datenübermittlung Lohnnachweis nach §99 SGB IV
zu hinterlegen.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schultz,
Hallo Frau Hauch,
ich habe wohl das selbe Problem. Bei mir handelt es sich um Beschäftigte im privaten Haushalt. Die PIN Nummer habe ich im Januar eingegeben und die Meldung bei der Unfallkasse lief problemlos. Auch in den letzten Abrechnungsmonaten gab es keine Schwierigkeiten.
Bei mir kommt folgenden Fehlermeldung:
"Es sind keine Angaben zur Mitgliedschaft zur Unfallversicherung erfasst. Aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung zur Unfallversicherung. Die UV-Jahresmeldung und die Lohnnachweise werden nicht erstellt. Weitere Informationen finden Sie in der Info Datenbank im Dokument 1032526".
Über Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaft
ist seit Januar nichts geändert worden.
Vielen Dank und liebe Grüße
D. Rempel
Hallo Frau Hauch,
wahrscheinlich ist damit kein Fehler, sondern ein Hinweis gemeint. Ich bekomme auch Hinweise, die ähnlich lauten.
Lohnnachweis
Hinweis #LN21884
Ein digitaler Lohnnachweis für die Mitgliedsnummer XXX und das Meldejahr 2016 kann nicht erstellt werden, da keine rückgemeldeten UV-Stammdaten vorliegen.
Den Hinweis erhalte ich z. Bsp. bei einem Mandanten, der bei der LBG ist. Hier können ja keine Stammdaten abgerufen werden. Der Hinweis macht also keinen Sinn. Problematisch ist der Hinweis aber schon, da ja ein Sachbearbeiter, der den Lohn nicht kennt, dann erst prüfen muss, warum keine Daten abgerufen wurden.
Auch im Unfallversicherungsassistenten tauchen solche Mandanten als unerledigt auf.
Es wäre schön, wenn erkannt werden würde, dass die BG am Verfahren nicht teilnimmt.
Vielleicht habe ich aber auch nur was übersehen und man kann das "abschlüsseln"?!
Hallo T.Reich,
Sie haben die Möglichkeit unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten
die Teilnahme am Stammdatendienst zur UV und der Datenübermittlung Lohnnachweis nach §99 SGB IV zu hinterlegen bzw. abzuschlüsseln.
Bitte beachten Sie, dass dieser Haken wieder gesetzt wird, wenn eine adere BG die Zuständigkeit übernimmt.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Rempel,
da Sie sich in Ihrem Beitrag auf ein Lodas Dokument beziehen, verwenden Sie vermutlich das Abrechnungsprogramm LODAS.
Der Sachverhalt wurde bei uns in der Entwicklung bereits geprüft und bearbeitet. Mit der nächsten Abrechnung darf kein Fehlerhinweis zur Berufsgenossenschaft mehr erscheinen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe diese Fehlermeldung auch seit der Mai-Abrechnung (LODAS) und aktuell mit der Juli-Abrechnung noch immer...
Hat sich da mittlerweile etwas getan?
Hauptmitgliedschaft ist gesetzt, Stammdatenabruf wurde durchgeführt (Übernahmeprotokoll vorhanden) und Rückmeldedaten wurden eingespielt.
MfG
Karin Klocke
Hallo Frau Klocke,
ich vermute, Sie erhalten einen Fehlerhinweis zur Hauptmitgliedschaft der BG?
Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer aktuell gültigen Mitgliedschaft ein Sondertatbestand erfasst ist. Falls ja, entfernen Sie diesen im Bearbeitungsmonat 01/2017.
Sollte Ihnen mit diesem Tipp nicht geholfen sein, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihre Stammdaten einsehen und prüfen können. - Vielen lieben Dank.
Freundliche Grüße & ein schönes Wochenende
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klocke,
auch bin mir erscheint mit der Januar 2018 Abrechnung immer noch folgende Fehlermeldung (s.o.). Hat sich da schon wieder was geändert? Ich glaube nicht, dass ein Sondertatbestand bei der Mitgliedschaft erfasst ist, aber falls doch, wie wird das geprüft? Es handelt sich um Lodas.
Vielen Dank
MfG
Nicole Maier
Hallo Frau Maier,
ob eine Mitgliedschaft mit einem Sondertatbestand beendet ist, können Sie wie folgt prüfen:
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG