Hallo zusammen,
ich möchte eine Elternzeit für eine Mitarbeiterin anlegen. Diese lebt in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Ich habe den Zeitraum der Elternzeit eingepflegt und den tatsächlichen Geburtstermin des Kindes. Das Problem bei der Anlage ist, dass diese Mitarbeiterin nicht die leibliche Mutter des Kindes ist und somit auch nicht in den Mutterschutz geht. Die Fehlermeldung lautet: "Geben Sie den wahrscheinlichen Tag der Entbindung oder die abweichenden Mutterschutzfristen ein."
Die Eingabe von Elternzeiten für Väter funktioniert ja auch, ohne dass diese in Mutterschutz gehen. Gibt es irgendwo einen Haken, den ich übersehen habe?
Vielen Dank im vorab
Ch. Fritsch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Fritsch,
ich nehme an, dass es an der Erfassung des "tatsächlichen Geburtstermines" liegt. Diesen erfasse ich bei der Elternzeit eines Vaters ja auch nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
das funktioniert leider nicht. Wenn nur die Elternzeit hinterlegt wird, erhalte ich die Nachricht "Sie haben einen Zeitraum für die Elternzeit erfasst, ohne den tatsächlichen Geburtstermin zu erfassen. Die Elternzeit kann jedoch erst nach dieser Eingabe
berechnet werden. Erfassen Sie den tatsächlichen Tag der Entbindung..."
Wenn ich dies dann mache, will Lohn und Gehalt, (da diese Mitarbeiterin ja weiblich ist) auch den wahrscheinlichen Tag der Geburt und sie in den Mutterschutz schicken. Bei Vätern funktioniert dies alles ohne den wahrscheinlichen Tag der Entbindung.
Viele Grüße
Ch. Fritsch
Hallo Frau Fritsch,
ich hätte eine Idee, allerdings beugt diese natürlich ganz schön das System.
Sowohl den wahrscheinlichen als auch den tatsächlichen Entbindungstag erfassen. Unter Verdienstangaben Abweichende Verdienstangaben ankreuzen und Verdienst auf Null setzen. Elternzeit wie geplant erfassen und in den Kalender übernehmen. Prüfen, ob tatsächlich EZ als Ausfallschlüssel drin ist.
Sie müssten nun eine Abrechnung ohne Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, aber mit Unterbrechung wegen Elternzeit erhalten.
Nicht schön, aber sollte funktionieren.
Sinnvoller wäre natürlich eine Programmlösung, nach der auch eine Frau nur Elternzeit haben könnte.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Fritsch,
da war ich jetzt leider im falschen Programm, da wir LODAS nutzen. Dort erfasse ich Elternzeiten der Väter direkt in den Fehlzeiten, ohne hierfür einen Mutterschutz-Ordnungsbegriff anzulegen.
In Lohn und Gehalt scheint dies anders zu laufen - hier kann ich Ihnen aber nicht weiter helfen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ihr Hinweis war gut. Manchmal sind die einfachsten Anmerkungen die Leichtesten. Es reicht auch in Lohn und Gehalt vollkommen aus, wenn die Fehlzeit Elternzeit im Kalendarium gebucht wird. Es wird keine Erfassung unter Mutterschutz benötigt.
Warum leicht, wenn's auch kompliziert geht...
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für den Tipp, den Verdienst auf Null zu setzen. Ich habe nur noch den in die Kalenderbuchungen übernommenen Mutterschutz herausnehmen müssen und es funktioniert genauso, wie ich es mir vorgestellt habe.
Ein kleiner Haken zum Setzen, nach der Frau ohne Mutterschutz auch in Elternzeit gehen könnte, wäre natürlich einfacher.
Vielen Dank
Ch. Fritsch
Wäre es nicht einfacher gewesen den Zeitraum der Elternzeit nur im Kalender einzutragen?
Den Weg über die Registerkarte Mutterschutz wähle ich übrigens bei Vätern auch nicht, sondern erfasse die Fehlzeit nur über den Kalender.
Hallo,
das funktioniert auch.
In den Folgejahren können wir so aber wesentlich schneller nachvollziehen, wann die MitarbeiterIn genau in Elternzeit war. Das brauchen wir häufiger.
Darum wäre die alleinige Kalendererfassung für uns nur eine Notlösung gewesen.
Mfg
Ch. Fritsch