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Lohn und Gehalt - Baulohn

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letzte Antwort am 26.05.2025 11:00:56 von Gökhan_Aras
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herda
Einsteiger
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Hallo,

ich muss eine U-Abgeltung abrechnen, die bereits von der Soka Bau an den AN ausgezahlt wurde. Ich soll diese nur noch über den Lohn rechnen, damit das UV-pflichtige Brutto erfasst wird.

Habe aber nur eine LA die SV-pflichtig ist gefunden. Gibt es auch eine SV-freie?

Vielen Dank für Hilfe....

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holger_po_
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Hallo und frohes neues Jahr.

für die Abgeltung nimmt man die "8052 Bau, Urlaubsabgeltung SOKA"

und für den Abzug   "9900 Abzug Urlaubsabgeltung SOKA". (mit minus Vorzeichen Buchen)

In der Abrechnung wird dann, der von der SOKA erstattete SV-AN Beitrag als Überzahlung ausgewiesen.

Die Beträge werden im laufenden Monat gebucht. In der Regel wird vom Lohnsystem die SV-Pflicht erkannt.  Wenn keine Märzklausel anzuwenden ist, bleibt der Abgeltungsbetrag Sv-Frei. Die UV-Pflicht wird gemeldet mit Grund 92.

weitere Infos hier: Dok.-Nr.: 5303049

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hschäfer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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auf welches Konto wird denn der Abzug Urlaubsabgeltung SOKA gebucht?

 

Danke schon mal

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
808 Mal angesehen

Hallo,


leider können wir Ihnen keine Empfehlung zur Kontierung der Lohnarten geben. Auf der Mandantenebene finden Sie unter dem Menüpunkt Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen... eine Übersicht, mit Hilfe der Sie die Standardkontierung gemäß den von Ihnen gewählten Kontenrahmen prüfen können.


Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihre interne Finanzbuchführung, um für die Lohnart das zu verwendende Konto zu erfragen. 

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AngelaOesterle
Beginner
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Wie schaffe ich es dem Programm dann beizubringen, dass er SV-frei abrechnen muss? ( Ich mache die Abrechnung mit dem Mai Lohn)

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung können Sie, wie bereits hier erwähnt, die Lohnart 8052 verwenden.


Lohn und Gehalt prüft automatisch, ob SV-Beiträge abgeführt werden müssen oder nicht. Zu Ihrem Abrechnungsstand 05/25 wird vermutlich keine SV-Pflicht anfallen.

 

Wenn Sie ein Bauhauptgewerbe abrechnen, finden Sie weitere Informationen im Dokument .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.05.2025 11:00:56 von Gökhan_Aras
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