Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Wir haben einen Auszubildenden, der nun seine Ausbildung beenden wird. Unter der jetzigen Personalnummer ist er als Auszubildender mit Vertragsende 31.07.2019 und seinem anteiligen Urlaubsanspruch erfasst. Nun wird er übernommen. Verwende ich dazu eine neue Personalnummer, melde ihn neu an (Grund 13) und melde ihn als Auszubildenden ab (Grund 33)? oder kann ich seine jetzige Personalnummer weiterführen und das Programm führt die Meldungen automatisch durch?
Schon mal recht herzlichen Dank für Antworten.
N. Wittich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie können den Mitarbeiter unter der bisherigen Personalnummer weiterführen: Austrittsdatum raus, PGS, Arbeitnehmertyp und Tätigkeitsschlüssel anpassen und schon werden auch die entsprechenden Ummeldungen vorgenommen.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
Hallo Frau Wittich,
beide Wege sind möglich.
Bitte beachten Sie, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung endet. Dies ist in der Regel ein bis zwei Monate vor dem "31.07." und normalerweise auch mitten im Monat (siehe auch Punkt 5 im Info-DB-Dokument 5303201 Auszubildende (Beispiele für Lohn und Gehalt) ).
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
jetzt habe ich nochmal eine Frage. Wenn er am 15.07. seine Prüfung besteht, wie kann ich dann unter der selben Personalnummer 2 Abrechnungen erstellen? (also eine vom 01.07-15.07. als Auszubildender und eine vom 16.07.-31.07. als Angestellter).Oder wird dann auch nur eine Abrechnung erstellt?
Danke
Hallo Frau Wittich,
der Arbeitnehmer erhält unter der selben Personalnummer eine Abrechnung mit 2 Lohnarten (z.B. 2010 Ausbildungsvergütung, kfm. und z.B. 2000 Gehalt). Die Werte sind anteilig zu berücksichtigen - das ist aber alles in Punkt 5 des erwähnten Info-DB-Dokuments beschrieben.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
ich empfehle hier die Anlage einer neuen Personalnummer. Es ändern sich hier nicht nur die Lohnarten, sondern auch die entsprechenden Kennzeichnungen für die DEÜV-Meldungen. Dies kann innerhalb eines Abrechnungsmonats nicht korrekt dargestellt werden.
Dies kann innerhalb eines Abrechnungsmonats nicht korrekt dargestellt werden.
Muss es auch nicht. Beim Wechsel aus der Ausbildung in eine Beschäftigung muss keine tagegenaue Meldung erfolgen, sondern es darf zum nächsten Monatswechsel die Änderung gemeldet werden.
Dieses macht insbesondere bei der Rentenversicherung auch Sinn, da der Monat, in dem die Ausbildung endet, noch als Ausbildungsmonat gilt.
Aber hier prallen wohl wieder die unterschiedlichen Auffassungen aufeinander, ob man nun nach der Ausbildung eine neue Personalnummer anlegen will oder nicht. Ich bevorzuge die gleiche Personalnummer und hatte deshalb auch die Weiterführung erklärt.
Hallo nochmal,
mir kamen jetzt noch weitere Fragen auf. Wird durch beide Vorgehensweißen eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und muss ich Vortragswerte erfassen für den Mitarbeiter sofern ich eine neue Personalnummer anlege?
Vielen Dank
Wenn Sie die gleiche Personalnummer verwenden, wird auch eine durchgehende Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Bei einer Abmeldung wird auch eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Sie melden dann alles ab und alles neu an.
Und bei zwei PNr muss man auch noch daran denken, dass die UV-Jahresmeldung nur unter einer der Nummern laufen darf (sinnvollerweise unter der neuen). AlsO Unterdrückung unter der alten Nummer und Erfassung der Werte unter der neuen Nummer.
Das ist noch ein Grund, bei einer Personalnummer zu bleiben. Dies ist vom Handling deutlich einfacher.
Danke für die Ergänzung.