Guten Morgen,
ich habe einen Mitarbeiter, der mitten in der Reha die 42 Tage Lohnfortzahlung durch den AG voll hat.
Bezüglich des Ausfallschlüssels für die Tage danach bin ich mir unsicher.
Erst hatte ich K6 angegeben, richtig wäre aber UE für das Übergangsgeld.
Gilt der Ausfallschlüssel UE auch noch nach der Reha? Der Mitarbeiter befindet sich gerade in der stufenweisen Wiedereingliederung und bezieht in der Zeit kein Arbeitsentgelt von uns.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße
Simone
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das kommt darauf an, was der Mitarbeiter nun bezieht, also Übergangsgeld oder Krankengeld.
Wenn während der Reha Übergangsgeld bezogen wurde, ist es nicht unwahrscheinlich das weiterhin Übergangsgeld gezahlt wird.
Viele Grüße
T. Reich
Ich sehe gerade, dass wir ein Formular für die Beantragung von Übergangsgeld bekommen haben. Dann gehe ich davon aus, dass der Ausfallschlüssel UE richtig ist.
Vielen Dank!
Hallo, in der Regel bekommt der Mitarbeiter nach Beendigung seiner Reha Maßnahme eine Entlassmitteilung mit der Bitte diese an den AG weiterzuleiten. Bis dahin bekommt er den Ausfallschlüssel Übergangsgeld. Ist er danach noch weiterhin krank, fällt er wieder ins Krankengeld.