Wir rechnen Lohn und Gehalt Baulohn ab. Bei einem Mandanten wechselt ein Mitarbeiten vom Stundenlohn ins Gehalt und hat noch ein Guthaben im Arbeitszeitkonto. Dieses Guthaben soll nicht ausgezahlt werden und bestehen bleiben. Wie kann ich dies machen?
Der AN wird Angestellter? Oder Arbeiter mit Festbezug (was im Bauhauptgewerbe, außer Polier, eigentlich nicht geht)? Gibt es Fehlermeldungen?
Er wechselt lt. Arbeitsvertrag in die Gruppe Angestellte, da er Abteilungsleiter wird , was wohl einem Polier entspricht.
Hallo,
ändert sich bei einem Mitarbeiter die Standardentlohnung und das Guthaben des Arbeitszeitkontos (AZK) soll weiterhin bestehen bleiben, haben Sie in Lohn und Gehalt die Möglichkeit die Stunden für das Arbeitszeitkonto mit der Statistiklohnart 8620 in der Monatserfassung zu hinterlegen. Dabei müssen die mit der Lohnart 8620 erfassten Stunden identisch zu der Sollarbeitszeit im Arbeitszeitkonto sein.
Alternativ zum manuellen Erfassen benötigt der Mitarbeiter ein neues Arbeitszeitkonto, dass nur Stunden berücksichtigt. Hierfür hinterlegen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitmodelle ein neues Arbeitszeitmodell und ordnen dieses dem Mitarbeiter zu. Unter "Regelung zur Verarbeitung" steuern Sie, auf welche Weise Werte in das oder aus dem Arbeitszeitkonto verarbeitet werden. Eine Übersicht über die Bedeutung der Auswahlmöglichkeiten erhalten Sie im Dokument 9231971.
Das Vorgehen zum Anlegen eines manuellen Arbeitszeitkontos (Stundenkonto) ohne Beträge ist im Dokument 1007777 beschrieben.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG