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Lohn gehalt classic Lastschriftverfahren Krankenkassen

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letzte Antwort am 10.01.2023 10:54:11 von _JuliaBorowski_
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rothe
Beginner
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Guten Tag,

ich möchte umstellen auf Lastschrifteinzug der monatlichen Beiträge durch die Krankenkassen.

reicht das Häkchen im Programm zu setzen oder muss ich gesondert mit jeder Kasse schriftlich eine Lastschriftvereinbarung abschließen?

Hat jemand Erfahrung, ob das Lastschriftverfahren mit den Krankenkassen fehlerlos funktioniert?

Danke.

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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

es muss jeder Krankenkasse ein Basislastschriftmandat erteilt werden - ohne geht es nicht. Es funktioniert fehlerlos, wenn Sie die Frist nicht einhalten schätzt die Krankenkasse. Die Einreichungsfrist bei Einzugsermächtigung endet einen Tag früher als vom Gesetz vorgesehen.

Gruß

KP

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rvh
Erfahrener
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Hallo Frau Rothe,

das von Ihnen "gefundene" Häkchen verhindert nur die Ausgabe von Zahlungsträgern bzw. von Fehlermeldungen, wenn keine Bankdaten der Kasse hinterlegt sind.

Wenn Sie die Beiträge einziehen lassen wollen, dann ist schon immer für jede Kasse getrennt eine Einzugsermächtigung erforderlich (gewesen). Seit SEPA bestehen etliche Kassen auch darauf, dass Ihnen das Original-Dokument mit der Unterschrift auf dem Postweg zugeschickt wird - andere Kassen akzeptieren da auch noch ein Fax, d.h. das sollten Sie auch zuvor mit den betroffenen Kassen abklären.

Für das auszufüllende Formular greifen wir idR auf die praktisch auf allen Kassen-Homepages zu findenden Vordrucke zurück, da diese in der Regel schon mit den Daten der jeweiligen Kasse vorbestückt sind. Etliche Kassen bieten außerdem den Komfort einer ausfüllbaren PDF-Datei an, so dass Sie mit wenigen Eingaben zu einem unterschriftsreifen Dokument gelangen.

Gutes Gelingen

R. Hein

PS: Wenn Sie die DATEV-Toolbox mit dem Paket "Neuanlage eines Mandats" im Einsatz haben, dann finden Sie dort auch eine neutrale SEPA-Einzugsermächtigung für Krankenkassen

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

bei der Nutzung der SEPA-Einzugsermächtigung aus der DATEV-Toolbox wird die Gläubiger-ID bei Übernahme der Krankenkassendaten aus den Stammdaten nicht gefüllt.

Hintergrund ist, dass diese Daten nicht automatisch von der DATEV bestückt werden. Warum hier keine Daten seitens der Krankenkasse zur Pflege mitgeliefert werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Meine Erfahrung ist, dass einige Krankenkassen monieren, wenn die Gläubiger-ID fehlt. Daher leider selbst einpflegen.

Gruß

T. Reich

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 5 von 6
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Hallo zusammen,

das Fehlen der Gläubiger-ID liegt leider ganz einfach daran, dass in der vom SV-Spitzenverband gelieferten Datei (welche die DATEV m.W. in jeweils aktueller Fassung in die Institutionen einpflegt) diese Angabe schlicht nicht enthalten ist.

Andererseits ist es Sache des Einziehenden (hier der jeweiligen Krankenkasse) dem Schuldner neben der Gläubiger-ID auch noch seine individuelle Mandatsreferenz mitzuteilen. Insofern bläst sich da m.E. der ein oder andere Sachbearbeiter unnötig auf - denn mir ist nicht bekannt, dass die Gläubiger-ID bereits auf dem zu unterzeichnenden SEPA-Mandat vorhanden sein muss. Sie hat ja eigentlich auch "nur" den Zweck, den Empfänger der Zahlung zweifelsfrei ermitteln zu können.

Aus meiner Praxis kann ich allerdings bislang auch keine solche Fälle berichten, obwohl wir grundsätzlich mit dem Toolbox-Formular arbeiten.

Entspannte Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Kann mir jemand sagen, wie man ein SEPA Lastschriftmandat für eine KK in die "Toolbox" hineinbekommt?

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letzte Antwort am 10.01.2023 10:54:11 von _JuliaBorowski_
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