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Lohn Gehalt - Differenz bei der Überweisung

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letzte Antwort am 13.06.2022 15:29:55 von Matthias_Platz
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AGIME
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Liebe DATEV & Community,

seit 22/04 habe ich bei einem Mandanten 2 Differenzen in der monatlichen Gehaltsabrechnung.

In den Überweisungen (Sammler) wird bei 2 Mitarbeitern jeweils 0,01 € zu wenig aus-/angewiesen.

 

  1. Beide Mitarbeiter haben ein festes Gehalt.
  2. Bei beiden Mitarbeitern wurde seit Einstellung kein Parameter verändert.
  3. Der Übertrag der Überweisungen von DATEV Lohn und Gehalt erfolgt direkt zu DUO, woraus gemäß vorbereiteten Überweisungsvorlagen überwiesen wird.
  4. Die Übernahme in DATEV ReWe erfolgen 1 zu 1 gemäß Buchungsbeleg.
  5. Es wird nichts manuell erstellt oder verändert!


    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und freue mich auf eure Fehleranalyse.
rvh
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
438 Mal angesehen

Hallo @AGIME ,

 

das Phänomen hatte ich in über zwanzig Jahren der Anwendung von LuG noch nie beobachten müssen ...

 

Zur Eingrenzung der Ursache würde ich wie folgt vorgehen :

 

1. Nach Erzeugen der Überweisungen mit LuG und vor deren Weitergabe an DUo (direkt oder via Zahlungsverkehr?) erst mal direkt in LuG kontrollieren, ob da schon die Abweichungen auftauchen --> dann wäre LuG der "Übeltäter"

 

2. Wenn die Weitergabe aus LuG heraus direkt an DUo erfolgen sollte, dann dort nach der Übergabe checken, ob sich jetzt die Differenzen wieder eingestellt haben --> dann wäre DUo bzw. der Transfer zum RZ der Übeltäter

 

3. Wenn die Weitergabe der Überweisungen erst über den Zahlungsverkehr laufen sollte, dann die vorgenannte Prüfung dort vornehmen, um dessen Einwirkung auf die beobachteten Abweichungen zu ermitteln. Wenn es dort noch stimmen sollte, dann Weitergabe nach DUo vornehmen und den Prüfschritt aus 2. durchführen.

 

Mit der Erkenntnis, auf welcher Stufe der Bearbeitung die Abweichungen entstehen, würde ich mich dann an den DATEV-Support wenden, um das Problem behoben zu bekommen.

 

Gutes Gelingen und ein schönes Wochenende

 

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
391 Mal angesehen

Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.


Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.


Vielen Dank.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.06.2022 15:29:55 von Matthias_Platz
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