abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn-Archiv-DVD / euBP / elektronische Form Entgeltunterlagen

2
letzte Antwort am 02.08.2024 14:08:31 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 3
258 Mal angesehen

Unsere Mandantin hat den StB gewechselt und der neue StB arbeitet nicht mit Datev. 

Wir haben jetzt eine Lohn-Archiv-DVD bestellt, falls eine steuerliche Außenprüfung statt findet.

 

Meine Frage ist aber, ob die DVD für die Betriebsprüfung der DRV überhaupt noch relevant ist. Über diese kann der neue StB keine euBP durchführen.

 

Aktuell haben wir sicherheitshalber für alle unsere Mandanten die Befreiung von der Führung von Entgeltunterlagen in elektronischer Form beantragt, da alle Zusätze, wie Personalfragebogen, Arbeitsverträge etc. nur in Papierformat vorliegen.

 

Wir haben nach wie vor die Daten im RZ. Wenn in 2026 die nächste Betriebsprüfung ist, müssen wir dann die Daten elektronisch an die DRV übermitteln? Dürfen wir dies überhaupt? Müssen wir aus Datenschutzgründen die Daten löschen oder dürfen wir dies wegen euBP gar nicht?

 

Und wenn in 2027 alle Unterlagen digital übermittelt werden müssen, gilt dies auch für alte Daten vor 2027 wie eben Personalfragebögen, RV-Befreiung Minijobber oder Arbeitsverträge oder nur für neue Daten ab 2027?

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
200 Mal angesehen

Hallo @tbehrens,

 

grundsätzlich kann die Betriebsprüfung der DRV noch per DVD erfolgen, wenn keine Übermittlung via euBP möglich ist.
Auf Antrag kann man sich für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 befreien lassen.

 

Hat ein Mitglied der Community hier bereits Erfahrungen zum Thema Datenschutz und Aufbewahrungspflichten, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
173 Mal angesehen

Hallo @tbehrens .

 

ihre letzte Frage kann ich beantworten: Wenn Ihnen bis zum 31.12.2026  die Befreiung gewährt wurde, müssen Sie erst alle neuen Entgeltbegleitunterlagen ab 01.01.2027 in elektronischer Form vorhalten.

 

(Das wird ein Spaß: Wenn beispielsweise ein in 2024 eingetretender Minijobber bis 2037 arbeitet und sein aus 2024 stammender Fragebogen incl. Befreiungsantrag von der RV-Pflicht in Papierform vorliegt, wird dieser Fragebogen plus Befreiungsantrag niemals nicht im Rahmen einer eBP elektronisch übermittelt werden müssen. Oder?)

 

Wir haben also noch eine lange Galgenfrist 😉.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 02.08.2024 14:08:31 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage