Liebe Community,
ein Mandant hat mich beauftragt, in 2018 für die Monate 03-06/2018 nachträglich eine Aushilfe abzurechnen.
Das Unternehmen selbst wie auch die genannte Aushilfe müsssten nachträglich in LODAS angelegt und erfasst werden und ist dies möglich und umsetzbar?
Im Voraus besten Dank für hilfreiche Antworten!!
Hallo,
vorab, ich rechne mit LuG ab, aber Abrechnungen für das Vorjahr sind auf jeden Fall auch für Lodas möglich.
Sollte es sich bei der Aushilfe um einen geringfügig entlohnt Beschäftigten handeln, so können Sie nur noch mit Rentenversicherungspflicht abrechnen (Frist der DEÜV-Meldung mit Schlüssel RV 5 abgelaufen).
Besonderheiten, wie die Erzeugung des digitaler Lohnnachweises oder auch die UV-Jahresmeldung in einem solchen Fall, kann ich leider nicht beantworten, sollten aber geklärt werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo.
gemäß der 'Rückrechnungstiefe' von zwei Jahren ist dies in LODAS möglich. Für 03/18 bis 06/18 werden sämtliche Auswertungen neu aufgelegt. Bezüglich der Jahresmeldungen UV (Meldegrund 92) und des digitalen Lohnnachweises müssen Sie mal in der Info-DB schauen; ich bin mir nicht sicher, wie und wann diese erstellt werden. Die Beiträge an die Knappschaft fließen in den laufenden Beitragsnachweis ein.
Allerdings wird es mit dem Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht schon sehr schwer, die sechs Wochen sind ja nun definitiv rum. Und eine Anzeige wegen des verspäteten Eingangs können Sie sich schenken, da die RV-Befreiung nicht rückwirkend genehmigt wird.
Erstmal vielen Dank für die Feedbacks und die nachträgliche Erfassung kommt deshalb zustande, weil der damalige StB die Abrechnung vergessen hat und diese Aushilfe bislang die einzige MA des Unternehmens war und es auch keinen lfd.BNW für die Knappschaft gibt.
Werde mich morgen mal schlau machen, welcher Auszahlungsbetrag aufgrund welcher Abrechnung manuell vorgenommen wurde und was bei den Eingaben nachträglich möglich ist.
Beste Grüße
Helga Märkl