Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitnehmer, wo zwei Pfändungen eingegeben würden (bevor ich den Mandanten übernahm, kanzleiintern).
Rang 1 ist eine Forderung eingegeben, die mit der Abrechnung 06/22 erledigt war (so lese ich das aus Auswertung Nr. 17). Bei der Pfändung war das Kästchen Pfändung wegen Verbraucherinsolvenz angeklickt. Erstmalige Abrechnung ist eingegeben 06/2020.
Nun habe ich die Pfändung mit Rang 2, dort ist nicht besonderes angeklickt. Erstmalige Abrechnung ist 10/2020 eingegeben. Laut der Auswertung 17 ist der Betrag auch noch offen.
IN 07/2022 hat er mir bei dem Mitarbeiter nun gar keine Pfändung mehr abgezogen. Bedient er den Rang 2 nicht automatisch?
Weiß grad nicht so richtig wie dort weiter. Hoffe jemand kann mir einen Tipp geben.
Vielen Dank.
Hallo,
zum 1.7.JJ wird doch die Düsseldorfer Tabelle immer aktualisiert.
Kann es sein, dass der Arbeitnehmer zu wenig verdient und keine Pfändung mehr abgezogen werden darf?
Viele Grüße
Sailor
Oh Mensch, manches Mal sieht man dich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Er hat Telefonkosten drauf, die habe ich eben nicht beim Netto bedacht...
Vielen Dank.
Würde bedeuten, wenn er wieder drüber kommt wird das wieder automatisch abgezogen?
Muss ich einen komplett bezahlte im Programm irgendwie beenden?
Ich würde das jetzt einmal testen, indem ich das Gehalt mal hochsetzen würde und eine Probeabrechnung fahren würde. Dann müsste die Pfändung wieder einsetzen.
Bei der fertigen Insolvenz habe ich auf dem Pfändungsreiter unter "Letzte Abrechnung" das Datum der letzten Pfändungsabrechnung eingegeben.
Viele Grüße
Sailor
@dp00 schrieb:
Rang 1 ist eine Forderung eingegeben, die mit der Abrechnung 06/22 erledigt war (so lese ich das aus Auswertung Nr. 17). Bei der Pfändung war das Kästchen Pfändung wegen Verbraucherinsolvenz angeklickt. Erstmalige Abrechnung ist eingegeben 06/2020.
Nun habe ich die Pfändung mit Rang 2, dort ist nicht besonderes angeklickt. Erstmalige Abrechnung ist 10/2020 eingegeben. Laut der Auswertung 17 ist der Betrag auch noch offen.
Hier würde ich aber noch einmal rechtlich klären (lassen), ob die zweite Pfändung denn überhaupt noch aktuell ist. Normalerweise sind mit dem Ende einer Verbraucherinsolvenz alle bisherigen Verbindlichkeiten erloschen.
Viele Grüße
Uwe Lutz