Hallo liebe Datev-Community,
Das Auswertungspaket mit den Gehaltsabrechnungen ist beim Mandanten nicht angekommen, da der Mandant eine neue Adresse hat. Gibt es eine Möglichkeit die Auswertungen aus dem Rechenzentrum nochmal an den Mandanten zu verschicken?
Mit freundlichen Grüßen
dm05 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo dm05,
über die temporäre Auswertungssteuerung lässt sich alles noch einmal abrufen innerhalb der Abrechnungstiefe.
Sie haben in der Auswertungssteuerung bestimmte Auswertungen mit dem Ausgabefach "MRZ" hinterlegt. Diese Auswertungen rufen Sie in der "Temp. Auswertungssteuerung", "Auswertungsabruf Mandant" noch einmal ab. Dazu geben Sie vorn die Nummer der Auswertung ein. Ist diese mehrfach hinterlegt, wählen Sie im Auswahlmenü diejenige aus, die mit "MRZ" gekennzeichnet ist. In den letzten beiden Feldern wählen Sie den Zeitraum aus, für den Sie die Auswertung neu abrufen wollen. Sobald die Eingabe beendet ist, gehen Sie auf den blauen Sendepfeil und wählen oben links "nur Auswertungsabrufe" aus und gehen auf "OK" Damit werden die Auswertungen im nächsten Verarbeitungslauf erzeugt und so wie immer versandt.
Viel Erfolg und viele Grüße
Martin Seemann
@MartinSeemann schrieb:Sie haben in der Auswertungssteuerung bestimmte Auswertungen mit dem Ausgabefach "MRZ" hinterlegt. Diese Auswertungen rufen Sie in der "Temp. Auswertungssteuerung", "Auswertungsabruf Mandant" noch einmal ab. Dazu geben Sie vorn die Nummer der Auswertung ein. Ist diese mehrfach hinterlegt, wählen Sie im Auswahlmenü diejenige aus, die mit "MRZ" gekennzeichnet ist. In den letzten beiden Feldern wählen Sie den Zeitraum aus, für den Sie die Auswertung neu abrufen wollen. Sobald die Eingabe beendet ist, gehen Sie auf den blauen Sendepfeil und wählen oben links "nur Auswertungsabrufe" aus und gehen auf "OK" Damit werden die Auswertungen im nächsten Verarbeitungslauf erzeugt und so wie immer versandt.
Aber dabei wird doch eine neue Anschrift nicht berücksichtigt?!?
Wenn die Auswertung von der DATEV versandt wurde und nicht beim Mdt. zugestellt werden kann, wird diese als unzustellbar an die Kanzlei "zurück" geschickt, da die Kanzlei Absender der Auswertung ist.
Also müsste die Postsendung in den nächsten Tagen in der Kanzlei eingehen und kann dann an den Mdt. mit neuer Anschrift weitergeleitet werden.
Oder habe ich das Problem völlig missverstanden?
Ja genau, das Paket kam zum Glück in die Kanzlei. Habe ich gar nicht dran gedacht. Vielen Dank.
Ich bin bei dieser Problematik zu sehr auf die technische Lösung eingegangen. Natürlich habe ich vorausgesetzt, dass der Mandant mittlerweile bei der Post einen Weitersendungsauftrag hinterlegt hat. Vielen Dank, Herr Lutz.