Hallo Community,
ein AN ist zum 20.08.2018 ausgeschieden. Vorausgesetzt im System ist bei Kündigung/Entlassung in 8.2018 alles ausgefüllt, funktioniert die elektronische Übermittlung noch mit den Werten aus 2017? Bevor ich lange probiere, frage ich doch einfach kurz in die Runde.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
auch für Arbeitnehmer, die in 2018 ausgeschieden sind, kann die Arbeitsbescheingung abgerufen werden.
Weiterführende Informationen zum Abruf und zu den bescheinigten Abrechnungsergebnissen finden Sie im Dokument 1070718.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
wird denn jetzt wirklich eine in 2019 für 2018 abgerufene Arbeitsbescheinigung auch mit den Werten aus 2017 befüllt?
Ich meine mich erinnern zu können, dass dies zumindestens 2018 nur für die Werte bis 2017 ging und für 2016 nur die Monate, aber nicht die Brutti ausgewiesen waren. (Stichwort Rückrechnungstiefe)
Viele Grüße
Hallo,
wenn für 2018 die Arbeitsbescheinigung abgerufen wird, werden die relevanten Felder für die Vorjahre mit abgerufen.
Im angegebenen Dokument sind die bescheinigten Abrechnungsergebnisse aufgelistet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
danke für Ihre Rückmeldung. Das liest sich ja gut.
Viele Grüße
Guten Morgen Herr Stein,
da sich die Bescheinigung auch auf Werte von 2017 bezogen hat, waren sie im Vordruck nicht aufgeführt und wurden von mir händisch erfaßt. Mir war jetzt nicht klar, ob diese Werte dann in der elektronischen Übermittlung greifen, da nachgetragen, oder ob nur die Werte 2018 bescheinigt werden. Habe mich deshalb entschieden, die Bescheinigung gedruckt dem Amt vorlegen zu lassen.
Würde mich für künftige Fälle interessieren, ob's funktioniert oder nicht.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
eine Frage noch dazu:
Wir haben hier bei der Arbeitsagentur immer das Problem , dass sie die Einmalbezüge explizit pro Monat aufgezeigt bekommen wollen. Gibt es da eine Möglichkeit der Darstellung bei der elektronischen Übermittlung oder ist das irgendwo im Datensatz enthalten.
Sonst haben wir immer Doppelarbeit. Einmal Bescheinigung elektronisch. Dann sep. Aufstellung über die erhaltenen Einmalbezüge.
Danke für Feedback.
Michael
Hallo zusammen,
ich möchte auf Ihre Punkte eingehen.
@Frau Scheck:
Haben Sie den Abruf über das Programm Bescheinigung durchgeführt? In diesem Fall, können immer nur die Werte des aktuellen und des Vorjahres befüllt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Werte aus 2017 händisch zu ergänzen.
Bei dem Abruf einer Arbeitsbescheinigung über LODAS, ist dies nicht der Fall. Es werden die mit LODAS abgerechneten Beträge automatisch ermittelt und gemeldet.
@Michael:
Grundsätzlich sind diese Formulare immer von den jeweiligen Institutionen vorgeben. Aus diesem Grund kann bzw. darf die Darstellung der Einmalbezüge auf der Arbeitsbescheinigung nicht ohne weiteres geändert werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Herzlichen Dank Frau Heinlein,
für Ihre Klarstellung. Es gibt also diesen Unterschied zwischen dem Programm "Bescheinigungen" und dem Abruf einer Arbeitsbescheinigung.
Viele Grüße