Guten Morgen zusammen,
wir haben hier einen Fall, wo ich leider nicht mehr weiterkomme.
Ein privat versicherter AN ist aus der Lfz raus, seit dem 21.10.19.
Er behält wohl auch über die 6 Wochen seinen Firmenwagen.
Unsere Firmenfahrzeuge werden nur im Bereich "Entlohnung" erfasst.
Wie verhält sich das Programm?
Wird dennoch die private PKW-Nutzung berechnet und der AN bekommt eine Minus-Abrechnung?
Oder passiert dort weiterhin nichts (kein Gehalt, keine Abrechnung)?
Ich kann leider nur die Probeabrechnung November durchführen, da aber die Sonderzahlung
ansteht, kann ich es jetzt leider nicht testen.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank!
Guten Morgen,
ich weiß es nicht genau.
Aber wie wäre es, wenn Sie die Sonderzahlung kurz herausnehmen, dann die Probeabrechnung durchführen und dann ihre Sonderzahlung wieder erfassen?
Na klar!
Danke für den Tipp
Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge
Hallo zusammen,
die Lohnabrechnung läuft korrekt.
Aus der Lfz raus, keine Abrechnung der geldwerten Vorteile.
Gibt es bei jemanden Erfahrungen, wo der Wagen trotz der Krankheit, über die 42 Tage hinaus genutzt wurde?
Und wie wurde dies abgerechnet?
Manuell über die Buchhaltung?
So wie ich es verstanden habe, kann der AG nach 6 Wochen den Firmenwagen zurück verlangen, muss er aber nicht.
Und bei uns, brauch/soll/kann er den Wagen nicht zurück geben, sondern kann ihn weiter nutzen.
Hallo,
der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung ist weiterhin abzurechnen, da lohnsteuer- und svpflichtig. Der geldwerte Vorteil für Fahrten-Wohnung wird vorübergehend entfallen.
Evtl. kommt eine Überzahlung raus, die der Arbeitnehmer zurückzahlen muss.
Der SV-Freibetrag bei Krankengeldbezug dürfte hier keine Auswirkung haben, da er privat versichert ist.
Viele Grüße
Eva
Hallo,
was meinen Sie mit
"Unsere Firmenfahrzeuge werden nur im Bereich "Entlohnung" erfasst." ?
Wenn Sie die Beträge in der gleichen Maske wie das Gehalt erfasst haben, können Sie die Kürzung auf nk/nk umschlüsseln.
LG
VM
@Eva F.: Vielen Dank für Ihre Antwort, ich war ein wenig verunsichert. Da das System meckert, wenn ich die Kürzungsvorschriften für diese Lohnarten ändere. Aber, dann werde ich es so erfassen.
@V.M.: Wir erfassen unsere Firmenwagen nicht im Bereich "Entlohnung-Firmenwagen", sondern erfassen diese nur in der Schnellerfassung-Entlohnung, mit den Lohnarten. Ich weiß nicht, ob es eine andere Auswirkung hat, wenn man diesen Bereich noch zusätzlich mit erfasst, deswegen hatte ich es vorsichtshalber mal erwähnt.
Hallo,
Wenn Sie die Pkws über die Pkw-Maske erfassen (im Mandanten den Pkw (Bruttolistenpreis und Bezeichnung) und im AN die jeweilige Zuordnung plus km W/A sowie Pauschalversteuerung ja/nein), bekommen Sie eine genaue Berechnung der einzelnen Werte (1% bzw. 0,03% inkl. Aufsplittung pauschal/individuell versteuert) auf der Abrechnung. Sowie eine extra Auswertung dazu.
Allerdings können Sie in der Maske bisher noch nicht erfassen, ob der Pkw im Krankengeldbezug weiter genutzt werden soll oder nicht. In den Fall müssten Sie die Beträge dann eben doch, wie bisher von Ihnen gehandhabt, über die Festbezugsmaske erfassen, mit der geänderten Kürzungsschlüsselung.
LG
VM