Guten Morgen,
die Arbeitnehmerin erhält einen monatlichen gleichbleibenden pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss (Stammlohnart 853). Laut Probeabrechnung fehlt dieser aber bei der Berechnung des Nettoentgelts der letzten drei Monate für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld . Weiß jemand, warum? Gemäß dem Mutterschutzgesetz sind aber doch nur Einmalzahlungen bei der Durchschnittsberechnung nicht zu berücksichtigen. Vielen lieben Dank!
Hallo,
haben Sie bei der Lohnart die Schlüsselung im Reiter ST/SV geprüft/angepasst? (Häkchen bei regelmäßiges Entgelt z.B.)?
(Bitte die richtige Historie beachten, also mindestens die letzten 3 Monate müssen passen)
LG
VM
Dies blieb leider ohne den gewünschte Erfolg, sowohl der Haken "regelmäßiges AE" als auch "Berücksichtigung als lfd. variabler Entgeltbestandteil " zeigte keine Auswirkung ...
Das ist tatsächlich eine spannende Frage. Ist der Fahrtkostenzuschuss Arbeitsentgelt oder nur ein Aufwendungsersatz. Ich würde eher zu Aufwendungsersatz tendieren, der für die Berechnung nicht relevant ist.
Vermutlich bezieht DATEV pauschal versteuerte Lohnarten in die Berechnung nicht ein. (siehe Abschnitt 3.4 in Dok.-Nr.: 1021680)
Wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um Entgelt handelt, werden Sie vermutlich manuelle Werte erfassen müssen.
Hier noch ein Urteil, das die Thematik beleuchtet: Dok.-Nr.: 4021873
VG DK