Hallo,
ich habe einen Mandanten übernommen, wo der Abruf auf manuell gestellt war. <- leider nicht bemerkt.
Im November 2022 fand also kein Abruf für 2023 statt und das bemerkte ich erst währen der Abrechnung 12/23.
Nun musste ich aufgrund der Gegebenheiten die Abrechnung durchführen.
Ich hoffe, dass ich dann mit der Wiederabrechnung 12/23 die Meldung 92 erstellen kann.
Wenn ich jetzt rückwirkend den Abruf starte, in welchem Monat muss ich dann gehen (11/22 oder 01/23)?
Bekomme ich da jetzt noch eine Rückinfo? Wie ist das mit dem Abruf 2024?
Wie lange kann so ne Rückmeldung der Daten dauern?
Zukünftig erfolgt der Abruf automatisch aber erstmal hab ich das jetzt total versaut.
Gruß Nicole
@Nicole- schrieb:Wenn ich jetzt rückwirkend den Abruf starte, in welchem Monat muss ich dann gehen (11/22 oder 01/23)?
In das Jahr, für das du abrufen möchtest, also 2023. Du solltest auch noch eine Rückmeldung bekommen, habe ich letzte Woche bei zwei Mandanten (einmal Zuständigkeitswechsel, einmal neues Unternehmen) auch. Da kamen dann auch gleich die Daten für 2024 mit.
Wie lange hat die Rückmeldung denn bei dir gedauert?
Wäre schön, wenn auf 23 auch 24 folgt.
Ich warte jetzt schon seit ner Woche und bin da gerade relativ unentspannt.
Hallo @Nicole-,
wenn Sie die Stammdatenabfrage 2023, wie von @rschoepe empfohlen, in einem Bearbeitungsmonat in 2023 gesendet haben, sollten Sie die Rückmeldung von der Berufsgenossenschaft für 2023 und 2024 schon erhalten haben.
Falls noch keine Rückmeldung kam, können Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns wenden. Dann prüfen wir den Sachverhalt gerne individuell.
Hallo Herr Fürther,
ich habe tatsächlich bisher keine Rückmeldedaten für 2023 und 2024 erhalten. Dann werde ich das mal über den anderen Servicekanal versuchen.
Danke und gesundes neues Jahr.
Es hat gedauert, aber ich habe endlich die Rückmeldedaten von der BG erhalten.
Man benötigt nur etwas mehr als Geduld -> Zeit 🙂
Danke für die Hilfe