Hallo Community,
wir sind etwas unschlüssig: Bevor eine AN zum 01.02.19 ihre Arbeit antritt, zieht sie in die Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes. Der AG sichert ihr im AV eine einmalige Umzugskostenvergütung von € 700,00 (nach unserer Prüfung steuer- und sv-frei) zu. Wird dieser Betrag als Nettobezug (doppelte Haushaltsführung) erstattet oder z.B. über die Stammlohnart 201 ? Wir hadern, da zum 01.02.19 eben keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
rechtlich dürfen wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte klären Sie zunächst, wie die Umzugskosten abzurechnen sind.
Informationen finden Sie auch im Dokument 5300502 - Umzugkosten - Lexikon Lohn und Personal.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
um nicht unnötig viele Posts zu starten, hänge ich meine Frage hier mit an, da sie da ganz gut zu passen scheint. Die rechtlichen Aspekte sind klar (St-/SV-frei) und wir erstatten unserem AN seine Umzugskosten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Rechne ich dann die Umzugskosten im Brutto oder Netto ab? Gibt es eine Lohnart, die ich zu diesem Zweck kopieren kann?
Im o.g. Dokument steht hierzu leider gar nichts.
Ich nehme an, ich kann für eine Umzugskostenpauschale dann dieselbe Lohnart nutzen, sofern diese auch st-/SV-frei ausbezahlt werden kann.
Freue mich auf Ihren Antworten.
Schöne Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
eine steuer- und SV-feie Lohnart wäre zum Beispiel die Stammlohnart 201 Festbezug, steuer- und sv-frei.
Ob der Betrag der Umzugskosten im Brutto-Teil oder im Netto-Teil der Brutto/Netto-Abrechnung erfasst werden muss können wir Ihnen rechtlich nicht beantworten.
Bitte klären Sie dies mit dem zuständigen Finanzamt.
Guten Tag,
wir diese Lohnart denn im Lohnkonto bzw. Lohnsteuerbescheinigung korrekt ausgewiesen? Danke
(Brutto ausweisen, ggf. im Netto abziehen, da meist nicht über den Lohn gezahlt)
M.E. ist der Ausweis für das Finanzamt wichtig, damit nicht doppelt (Erstattung AG und Werbungskosten AN) geltend gemacht. Hier zu müsste es doch eine Lohnart geben, oder nicht?
Habe jetzt die 201 umbeschriftet und den NBA 9977 hinzugefügt, der müsste es auf die LSt-Besch. fügen...