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Lodas: Umzugskosten

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letzte Antwort am 09.06.2022 09:28:40 von Private09
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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

wir sind etwas unschlüssig: Bevor eine AN zum 01.02.19 ihre Arbeit antritt, zieht sie in die Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes. Der AG sichert ihr im AV eine einmalige Umzugskostenvergütung von € 700,00 (nach unserer Prüfung steuer- und sv-frei) zu. Wird dieser Betrag als Nettobezug (doppelte Haushaltsführung) erstattet oder z.B. über die Stammlohnart 201 ? Wir hadern, da zum 01.02.19 eben keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
3340 Mal angesehen

Hallo Frau Scheck,


rechtlich dürfen wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte klären Sie zunächst, wie die Umzugskosten abzurechnen sind.
Informationen finden Sie auch im Dokument 5300502 - Umzugkosten - Lexikon Lohn und Personal.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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faigle
Beginner
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Nachricht 3 von 6
2508 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

um nicht unnötig viele Posts zu starten, hänge ich meine Frage hier mit an, da sie da ganz gut zu passen scheint. Die  rechtlichen Aspekte sind klar (St-/SV-frei) und wir erstatten unserem AN seine Umzugskosten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Rechne ich dann die Umzugskosten im Brutto oder Netto ab? Gibt es eine Lohnart, die ich zu diesem Zweck kopieren kann?

Im o.g. Dokument steht hierzu leider gar nichts.

Ich nehme an, ich kann für eine Umzugskostenpauschale dann dieselbe Lohnart nutzen, sofern diese auch st-/SV-frei ausbezahlt werden kann.

 

Freue mich auf Ihren Antworten.

 

Schöne Grüße

Yvonne

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
2465 Mal angesehen

Hallo Yvonne,


eine steuer- und SV-feie Lohnart wäre zum Beispiel die Stammlohnart 201 Festbezug, steuer- und sv-frei.


Ob der Betrag der Umzugskosten im Brutto-Teil oder im Netto-Teil der Brutto/Netto-Abrechnung erfasst werden muss können wir Ihnen rechtlich nicht beantworten.

Bitte klären Sie dies mit dem zuständigen Finanzamt. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
2299 Mal angesehen

Guten Tag, 

wir diese Lohnart denn im Lohnkonto bzw. Lohnsteuerbescheinigung korrekt ausgewiesen? Danke

(Brutto ausweisen, ggf. im Netto abziehen, da meist nicht über den Lohn gezahlt)

M.E. ist der Ausweis für das Finanzamt wichtig, damit nicht doppelt (Erstattung AG und Werbungskosten AN) geltend gemacht. Hier zu müsste es doch eine Lohnart geben, oder nicht?

 

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Habe jetzt die 201 umbeschriftet und den NBA 9977 hinzugefügt, der müsste es auf die LSt-Besch. fügen...

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letzte Antwort am 09.06.2022 09:28:40 von Private09
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