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Lodas - Umstellung auf Schätzverfahren, falsch abgerechnet

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letzte Antwort am 08.06.2016 10:35:31 von sokrates
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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 1 von 3
1530 Mal angesehen

Guten Morgen liebe community,

ich habe einen Mandanten frisch auf das Schätzverfahren umgestellt. Die Mitarbeiter sind auf 2 Abrechnungsgruppen verteilt.

Anstatt nun die 1. Gruppe abzurechnen, habe ich (aus lauter Gewohnheit?) eine 'Erstabrechnung komplett' für 05/2016 erstellt.

Mein Fehler-/Hinweisprotokoll war natürlich voller Fehler, da die Aushilfen alle leer gelaufen sind.


Wie ist nun das eleganteste Vorgehen?

Bei 'Wiederabrechnung 1. Gruppe' erhalte ich den Hinweis: "Die Abrechnungsart passt nicht zum Abrechnungsstand. Erstabrechnung komplett 05/2016". Dies ist verständlich, da ich ja keine 1. Gruppe abgerechnet habe.

Könnte ich den Abrechnungsstand rücksetzen? Oder birgt das tatsächlich viele Gefahren und macht Ärger bei Betriebsprüfungen?

Vielleicht hat hier jemand eine zündende Idee!

Ich freue mich über jede Hilfe!

Herzliche Grüße,

Anne Koch

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
644 Mal angesehen

Hallo Frau Koch,

erst einmal ein kleiner Tipp: Jede Abrechnung wird bei uns vorab über eine Probeabrechnung durchgeführt, auch wenn man meint, es haben sich ja keine Änderungen ergeben. Hierbei werden immer alle Mitarbeiter ausgewählt, egal aus welcher Abrechnungsgruppe (incl. der ausgeschiedenen). Dann bekommt man auf jeden Fall alle Fehlerhinweise schon vorab mitgeteilt. Und man kriegt auch mit, wenn sich aufgrund von geänderter Stammdaten eine automatische Nachberechnung auslöst.

Bei Ihrem vorliegenden Problem hängt es ein wenig davon ab, ob die Beitragsnachweise aus der aktuellen Abrechnung die geschätzten Beitragsnachweise ersetzt haben (ja nach Schlüsselung). Wenn keine Ersetzung erfolgt ist, würde ich einfach warten, bis sie normalerweise die zweite Gruppe abrechnen und für diese Mitarbeiter dann eine Wiederholungsabrechnung für einzelne Personalnummern durchführen.

Danach passt dann wieder alles.

Ansonsten hängt es ein wenig davon ab, wie viele Mitarbeiter und aus wie vielen/welchen Krankenkassen abgerechnet werden, wie eine Änderung am sinnvollsten ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
644 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

die Beitragsnachweise wurden nicht ersetzt - also nehme ich Ihren Vorschlag an

Vielen Dank!

Herzliche Grüße,

Anne Koch

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letzte Antwort am 08.06.2016 10:35:31 von sokrates
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