Hallo liebe Community,
ich habe einen Umschüler zwei Jahre befristet anzumelden.
Ihm wird auch ein Entgelt von 400,00 € gezahlt.
Kann ich diesen ganz normal als geringfügig Beschäftigten mit Personengruppe 109 anmelden und diesen sich auch von der RV befreien lassen oder muss etwas spezielles beachtet werden?
Leider finde ich nur etwas für Lohn und Gehalt und auch nur ohne Entgelt.
Vielen Dank.
Für mich ist diese Frage auch interessant. Kennt jemand die Lösung? Werden Umschüler mit Entgelt wie Minijobber abgerechnet oder versicherungspflichtig wie Auszubildende? Das Dok. 1007731 befasst sich m.E. nur mit Umschülern OHNE Entgelt.
Umschüler werden im Regelfall wie Praktikanten abgerechnet (Praktikanten erfassen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center).
Ich würde versuchen, dies auch mit dem Umschulungsträger zu klären. Diese haben häufig auch Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.