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Lodas-Testmandat und DRV-Betriebsprüfung

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letzte Antwort am 18.04.2024 14:52:41 von Jacqueline_Schön
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tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Ein Mandant hatte zum 31.12.23 den Steuerberater gewechselt.

 

Die Datenübertragung an den neuen StB hatte wg. abweichende Mandantennummer nicht funktioniert, weshalb der neue StB den Lohn ab 1/24 komplett neu eingerichtet hat. 

 

Ab 4/24 ist der Mandant wieder bei uns.

 

Wir könnten zwar jetzt eine Datenübertragung vom anderen StB machen, müssten aber eine andere Mandantennummer nutzen, da wir ja noch den alten Datenbestand bis 12/23 haben.

 

Meine Gedanken waren, dass wir die Monate 1-3/24 als Testmandat - damit FA+KK keine neue Übermittlungen erhalten - unter unsere bestehende Mandantennummer abrechnen und ab 4/24 wieder den Testmandat ausschalten und normal abrechnen. Somit haben wir auch die Vorjahresdaten für ggf. zu erstellende Arbeitsbescheinigungen etc.

 

Würden bei einer Betriebsprüfung durch die DRV die Testmandanten-Daten ebenfalls übermittelt werden?

Constanze_GM
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
159 Mal angesehen

Hallo,

Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall. Ich habe einen neuen Mandanten ab September bekommen, jedoch ohne Mandantenübertrag und ohne Vortragswerteauswertung. Lediglich ein Lohnjournal, die Lohnabrechnung von August und die Personalkostenauswertung erhielt ich. Da meine "Vorgängerin" beim Mandanten mit dem Thema komplett überfordert war, wurde weder die Ummeldung bei der BG durchgeführt, noch ein Systemwechsel. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich einfach den Mandanten ab Januar rückwirkend neu angelegt und als Testmandanten bis einschließlich August abgerechnet. Im September habe ich den Haken für den Testmandanten dann rausgenommen. Zum Jahresende hat sich dann rausgestellt, dass es auch diverse Krankmeldungen das Jahr über gegeben hat. Ich konnte also tatsächlich auch für die "Testmandantenmonate" die AAG-Meldungen problemlos erstellen und auch der Jahreslohnnachweis hat gepasst. Ich würde diesen Weg wieder gehen.

Viel Erfolg

Constanze

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
67 Mal angesehen

Hallo,


für die euBP sollten die Daten in Ihrem Fall ab 04/24 bereitgestellt werden.

 

Die Datenübermittlung für Monate mit Kennung Testmandat können nach Deaktivierung der Kennung nicht nachgeholt werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.04.2024 14:52:41 von Jacqueline_Schön
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