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Lodas Schätzverfahren für einzelnen Mitarbeiter

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letzte Antwort am 22.08.2025 06:41:49 von lohnhilfe
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odenwaelderin
Beginner
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Hallo Community,

 

ich habe den Fall, dass bei einem Mandanten mit mehreren Mitarbeitern, bei dem bisher in LODAS ohne Schätzverfahren abgerechnet wurde, ein Mitarbeiter hinzugekommen ist, der noch bei einem anderen Arbeitgeber mit variablem Lohn arbeitet. Daher muss ich zumindest für diesen Mitarbeiter / dessen Krankenkasse die Abrechnung gemäß Schätzverfahren einrichten. Ich habe mir das Datev-Dokument https://help-center.apps.datev.de/documents/1070158 , insbesondere Abschnitt 3.3, angeschaut. Mein Eindruck ist, dass ich das Schätzverfahren für den Mandanten mit kompletter Mitarbeiterschaft einrichten muss und auch einzelne Mitarbeiter / einzelne Krankenkassen davon nicht ausnehmen kann. Das würde den Aufwand bei der Abrechnung erheblich erhöhen. Gibt es doch eine Möglichkeit, nur für einzelne Mitarbeiter / Krankenkassen das Schätzverfahren zu aktivieren?

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nein, das Schätzverfahren kann immer nur für den gesamten Mandanten eingerichtet werden.

 

Aber müssen Sie das Schätzverfahren bei sich einrichten, wenn der AN woanders nach Stunden bezahlt wird?

odenwaelderin
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank für die Antwort.

Nun zu Ihrer Frage: Ich muss in Datev bei der Mehrfachbeschäftigung (beide Beschäftigungsverhältnisse auch insgesamt in der Gleitzone) das SV-Brutto eingeben und das ist jeden Monat anders. Diesen Betrag erhalte ich zu Beginn des Folgemonats. 

Wie könnte ich ansonsten vorgehen? Wäre Ihres Erachtens dies alternativ über die Nachberechnung möglich? Wäre dies für die Krankenkasse ein Problem, da sie nun jeden Monat eine Korrektur bekommt? 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
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Die Korrektur würde für den Mitarbeiter über eine 2. Abrechnungsseite (Korrektur Vormonat) ersichtlich sein. Die Krankenkasse würde nichts davon mitbekommen, da die Korrekturen jeweils mit in den laufenden Beitragsnachweis einfließen würden.

 

Wenn Sie einen voraussichtlichen Bruttobetrag kennen, hinterlegen Sie doch erst einmal den. Dann ist die Differenz aufgrund der Rückrechnung dann nicht so hoch.

LG
VM
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letzte Antwort am 22.08.2025 06:41:49 von lohnhilfe
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