Ich habe folgendes Problem:
Ein Mandant meldet mir immer die Stunden vom 15. des Vormonats bis 14. des laufenden Monats, um keine Schätzbeitragsnachweise machen zu müssen. So weit, so gut.
Jetzt ist ein Mitarbeiter zum 15. des laufenden Monats ausgetreten und hat seinen Resturlaub am Ende genommen.
LODAS rechnet hier mit 15 SV-Tagen und dadurch wird die KV und die PV auf die Beitragsbemessungsgrenze für einen halben Monat begrenzt.
Dies bemängelt die DRV-Prüferin (zu Recht), da ich ja tatsächlich Bezüge für 30 Tage abrechne.
Leider ist mir nicht klar, wie ich dem Programm sagen kann, dass es hier trotz 15 Tagen Beschäftigung im Monat mit 30 SV-Tagen rechnen soll.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, damit ich das in Zukunft richtig mache?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @SusanneR ,
tritt ein Mitarbeiter innerhalb eines Monats (nicht zum Monatsende) aus, werden keine 30 SV-Tage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern die anteiligen SV-Tage herangezogen.
Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. Somit entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum im Sinne der Sozialversicherung auch bei Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnis während des Monats.
Eine manuelle Änderung der SV-Tage ist daher in LODAS nicht möglich.
Gerne schauen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an, um eine individuelle Lösung zu finden. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.
Sie sollten in Zukunft die Entgelte den richtigen Monaten zuordnen, für den Vormonat jeweils mit Nachberechnung. So werden die Beträge mit den richtigen SV-Tagen abgerechnet.
Also im März die Stunden/Beträge 15.2.-29.2. als Nachberechnung Februar, und die Stunden/Beträge 1.-14.3. in den laufenden Monat.