Hallo Community,
durch Wegfall des Firmen-Pkws zum Jahreswechsel 2017 kommt ein AN (derzeit freiwillig in der gesetzlichen KV) in 2018 nicht mehr über die JAE.
Er ist doch nun ab 1.2018 wieder der gesetzlichen KV zuzuschlüsseln, oder?
Oder geht das erst in 2019, wenn er zwei Jahre unterhalb der JAE kommt?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
Sie müssen den Mitarbeiter ab 01/2018 ändern.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Scheck,
bei einer Gehaltserhöhung tritt zwar der Wegfall der Versicherungspflicht erst ein, wenn die JAE des abgelaufenen und des Folgejahres überschritten wird.
Bei einer Reduzierung tritt diese Wirkung unmittelbar ein und kann -je nachdem, wann der Wegfall vorliegt- auch innerhalb eines Jahres erfolgen. Vgl. hierzu Dokument 5300319 :
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten (z. B. bei Herabsetzung der Arbeitszeit und daraus folgend eine Reduzierung des Arbeitsentgelts), endet die Versicherungsfreiheit unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Dies ergibt sich zwingend aus den in der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die Versicherungsfreiheit geforderten Tatbestandsvoraussetzungen.
Viele Grüße
Uwe Lutz