Hallo Community,
so, ich habe nun den ersten Quarantänefalle (K1 Kontaktperson) abzurechnen.
Kann mir jemand sagen, ob bereits zur Abrechnung die schriftliche Bescheinigung vorliegen muss.
Das Gesundheitsamt wird diese wohl nicht rechtzeitig an den Mitarbeiter übermitteln können.
Irgendwo hab ich gelesen, dass ich normal abrechnen muss und dann nach Erhalt der Bescheinigung erst nachträglich alles abändern darf, was für ein Aufwand und was, wenn ich die Bescheinigung schriftlich garnicht erhalte, was ja durchaus sein kann?
Sie können auch im Folgemonat die Quarantäne nachträglich erfassen. Die Auszahlung an den AN bleibt ja gleich. Es sollte nur bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung alles richtig erfasst sein.
Also einfach ohne schriftlichen Beleg darf ich nicht schon im November die Quarantäne abrechnen?
Sie können schon, wenn Ihnen die Daten vorliegen. Die Erstattung beantragen können Sie aber erst, wenn Sie die schriftliche Anordnung haben.