Guten Morgen Zusammen,
ich habe mehrere Fragen zum Arbeitgeberpflichtzuschuss bAV:
1) Ein Mitarbeiter hat mehrere Direktversicherungen bei unterschiedlichen Anbietern. Muss hier für jeden Vertrag ein Arbeitgeberpflichtzuschuss gezahlt werden?
2) Ein Mitarbeiter verdient über der BBG (7.500 €). Muss hier überhaupt ein Zuschuss gezahlt werden, da durch die Umwandlung (100 €) dennoch keine SV-Beiträge gespart werden?
3) Ein Mitarbeiter möchte die Vermögenswirksamen Leistungen (26,60 €) in die Direktversicherung einfließen lassen. Muss dennoch der volle Pflichtzuschuss gezahlt werden?
Vielen Dank und viele Grüße,
JuRa1
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo JuRa1,
rechtliche Fragen bezüglich der Abrechnung von Direktversicherungen können von unserer Seite leider nicht beantwortet werden.
Nehmen Sie zur Klärung der Sachverhalte bitte Kontakt zur zuständigen Institution auf.
Man kann entweder spitz abrechnen oder
pauschal. Wenn sich keine Ersparnis ergibt
dann brauchst auch kein Zuschuss.
Was genau hat ein VWL mit DV zu tun.