Hallo!
Ich habe einen Geschäftsführer der nach Steuerklasse 1 abgerechnet wird.
Er wird nun ab Oktober Geschäftsführer einer anderen GmbH und wird dort auch mehr Gehalt beziehen als in der 1. Beschäftitung.
Nun soll beim 1. Firma Steuerklasse 6 gemeldet werden .
Wie mache ich das?
Muß ich erst eine Abmeldung erfassen?
Und dann wieder eine Neuanmeldung?
Hallo Frau Hoffmann,
sie ändern einfach die Steuerklasse auf 6 und die Arbeitgebereigenschaft auf Nebenarbeitgeber ab.
Mehr müssen Sie nicht machen.
Die andere Firma muss natürlich Steuerklasse 1 und Hauptarbeitgeber hinterlegen.
Gruß
Ok, wenn das so einfach ist! Dachte dass mir die steuerklassen zurückgemeldet werden müssen!
Die Steuerklasse 6 wird Ihnen auch zurück gemeldet wenn der neu Arbeitgeber die Anmeldung als Hauptarbeitgeber vornimmt. Jedoch müssen Sie das Arbeitgebermerkmal immer manuell umsetzen, da dies nicht automatisch geändert wird.
Jedoch müssen Sie das Arbeitgebermerkmal immer manuell umsetzen, da dies nicht automatisch geändert wird.
Doch, nach der Anmeldung des neuen Arbeitgebers als Hauptarbeitgeber werden sowohl die Steuerklasse VI als auch das Arbeitgebermerkmal "Nebenarbeitgeber" zurückgemeldet.
Hallo Herr Lutz,
ich hatte gerade einen Fall, bei dem nur die Steuerklasse 6 zurückgemeldet wurde aber nicht das Arbeitgebermerkmal.
Wissen Sie denn ob es bestimmte Voraussetzungen geben muss, damit das Merkmal mit geändert wird?
Gruß
Björn
Hallo Björn,
Voraussetzungen sind mir da keine bekannt.
Wir hatten es aber schon mehrfach, dass bei Wechsel im Laufe des Monats und noch nicht erfolgter Abmeldung eine Rückmeldung ab dem Eintritt bei dem neuen Arbeitgeber mit Steuerklasse VI und Wechsel des Arbeitgebermerkmals kam.
Ich hätte das jetzt für das normale Verfahren gehalten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für Ihre Rückmeldung.
Dann ist es ja am besten, dass man die Daten nochmal kontrolliert.
Gruß