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Lodas: Minijob vor 2013, keine Befreiung mehr ab 6/2017

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letzte Antwort am 28.09.2018 16:50:59 von Verena_Heinlein
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

wir haben ab Juni 2017 einen Lohn übernommen. Eine der Aushilfen (beschäftigt dort ab 9/2011), bislang geschlüsselt mit 6500, will nun doch aufstocken. Ist dies noch möglich? Wenn ja, ab wann rückwirkend?

Viele Grüße

U. Scheck

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Scheck,

laut meinen Informationen kann der Arbeitnehmer nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen, wenn er sich einmal hat befreien lassen. Das ist nur möglich wenn das Arbeitsverhältnis für mindestens 3 Monate unterbrochen wird, da dann danach ein neuer Antrag (oder nicht) ausgefüllt werden muss.

Gruß

Björn Niggemann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

für geringfügig Beschäftigte, die vor dem 01.01.2013 angefangen haben, gilt ja noch immer die Übergangsregelung. Diese gilt, solange die alte Verdienstgrenze von mtl.

EUR 400,00 nicht überschritten wird.

Diese Mitarbeiter waren grundsätzlich rentenversicherungsfrei und konnten freiwillige Rentenversicherung zahlen. Für die freiwillige Versicherung war ein Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Nach meiner Erinnerung konnte auch dieser nicht rückwirkend gestellt werden, sondern galt auch immer erst ab Eingang beim Arbeitgeber. Diese freiwillige Rentenversicherung müsste m.E. noch immer möglich sein.

Erst mit Überschreiten der EUR 400,00 werden diese Mitarbeiter automatisch rentenversicherungspflichtig. In diesem Fall können diese Mitarbeiter sich befreien lassen. Wichtig ist hierbei, dass eine Ab-/Anmeldung auch dann erforderlich ist, wenn sich an der Rentenversicherungsschlüsselung nichts ändert (vorher rentenversicherungsfrei - hinterher Befreiung von Rentenversicherungspflicht). Dies muss in LODAS gesondert erfasst werden.

Grundsätzliche Regelungen sind im Dokument  1080566 genannt. Auf die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, solange die EUR 400,00 nicht überschritten werden, wird dort aber auch nicht weiter eingegangen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Herr Lutz,

zu diesem Thema tritt bei mir auch eine Frage auf.

Eine bei uns seit 14.09.2009 beschäftigte Kollegin, geringfügig beschäftigt, erhält je nach gearbeiteten Stunden eine Entlohnung von meist 432 €. Zwischendurch gab es jetzt einen Monat in dem die Entlohnung geringer war. Jetzt aber wieder 432 €. Und nun erhalte ich plötzlich den Hinweis "Das Feld "Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht" ist nicht erfasst".

Liegt das an dem Wechsel der Entlohnungshöhe? Was muss ich jetzt tun?

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Frage wurde bereits im Beitrag LODAS geringf.Beschäft. RV-Pflicht beantwortet.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.09.2018 16:50:59 von Verena_Heinlein
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