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Lodas: Kurzfristige Beschäftigung mit Vorjahreszeiten

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letzte Antwort am 02.08.2023 12:04:14 von tbehrens
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

ab August soll ein Student für 3 Monate kurzfristig beschäftigt werden.

Wir sind unsicher, ob seine "Vorbeschäftigungszeiten" als kurzfristig Beschäftigter  in 11- 12.2022 bei einem anderen AG in die Betrachtung mit einbezogen werden muss. 

In diesem Fall greift es doch nur für das Kalenderjahr 2023, so daß die Abrechnung mit Personengruppe 110 möglich ist, oder?

 

Viele Grüße

Ulis

  

renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Ich bin mir sicher einmal gelernt zu haben, dass es sich auf das Kalenderjahr bezieht und sich dieses auf den Zeitraum 01.01.-31.12.  bezieht.

 

tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
196 Mal angesehen

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung-art.html#:~:text=Eine%20kurzfristige%20Besch%C3%A4ftigung%20liegt%20vor,Dies%20gilt%20auch%20f%C3%BCr%20Saisonarbeitskr%C3%A4fte.

 

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und – sofern das Entgelt 520 Euro im Monat übersteigt – nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder vertraglich oder nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein.

 

 

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letzte Antwort am 02.08.2023 12:04:14 von tbehrens
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