Hallo Ihr lieben,
Sachverhalt: Mandant hat 100% Kug, eine Mitarbeiterin geht nach 3 Wochen Krankheit jetzt in Reha.
Gehaltsempfängerin
Ich habe der RV eben klar machen müssen, dass kein Kug während der Reha bezahlt wird auch wenn noch keine 6 Wochen abgelaufen sind. Hat sie mit Rückruf bestätigt, so weit so gut.
Nur wie schlüssele ich jetzt? Kug Stunden sind klar, aber wie bekomme ich die restlichen 5 Tage Reha in die Abrechnung?
Über die fehlzeiten alleine ja keine Option, bleibt das Kalendarium...und da? K6?, RH wird mir ja nicht angeboten.
Vermutlich ganz einfach, aber als Lohnneuling gerade ein wenig blind...
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Mitarbeiterin nach drei Wochen Krankheit in die REHA geht, liegt doch nach wie vor Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vor, so dass die Krankheitstage und die REHA-Tage identisch abgerechnet werden.
Erst wenn die 42 Tage Entgeltfortzahlung überschritten werden, zahlt die RV Übergangsgeld.
Vielen Dank Herr Lutz!
aber das wäre der normale Fall, im Kug wohl nicht so.
Wer sollte denn die Reha Tage bezahlen?
Agentur nicht, die ist definitiv raus ab Reha Beginn
Über U1 ja auch keine Option weil krank/Reha während Kug.
Aber das ganze ist wohl tatsächlich recht selten...wenn ich denn nur mal ne Schlüsselung hinbekommen würde
Herr Lutz,
könnten Sie vielleicht mal kurz schildern, wie Sie hier abgerechnet hätten?
Schönen Feierabend und herzlichen Dank!
Moin,
ich hab das mal überflogen. Hier scheint es tatsächlich so zu sein, dass die RV die Reha-Leistung auch bei med.Reha bereits sofort zahlt.
Also Unterbrechung mit REHA und EEL an die DRV übermitteln. Das würde ich dann aber vorab mit der DRV klären.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ganz lieben Dank Herr Lutz,
das habe ich tatsächlich mit der RV schon abgeklärt, werde wohl auch manuell übermitteln wg des Sonderfalls.
Nur ich bekomme die Abrechnung nicht hin.
Konkret brauche ich bei 92 mtl. Sollstunden, 80 Kug Stunden vom 1.3.-28.3. und 12 Reha Stunden vom 29.3.-31.3.
Wie sag ichs dem Programm....?
Über jede Hilfe dankbar.....
Liebe Grüße
Moin,
das ist jetzt nur mal schnell ins Unreine gedacht:
Erfassung des Zeitraums ab 29.03.2021 als Unterbrechung "medizinische REHA/Übergangsgeld RV". Dann müssen dafür doch gar keine Stunden eingegeben werden, Mitarbeiter bekommt bis 28.03.2021 vom ArbG gezahlt und ab 29.03. von der RV....
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das war meine erste Idee und hatte leider nicht geklappt, da immer noch ein Restlohn ausgegeben wurde...aber wie meist, der Teufel steckt im Detail.
Ich musste die Umrechnungsformel noch umschlüsseln auf bezahlte AT/mtl.Arbeitstage, dann klappts und es wird nur noch Kug gezahlt.
Herr Lutz, vielen Dank für Ihre vorzügliche Hilfe (wie bei sooooo vielen Fragestellungen, die Sie hier im Forum beantworten).
bei mir ist es zwar noch nicht ganz soweit, aber ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende 🙂
Liebe Grüße aus Hamburg