Hallo Zusammen,
ich habe bei einem Mandanten drei Minijobber, welche zum 01.05.2022 ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Alle drei waren bereits in 2021 bei diesem Mandanten beschäftigt.
Nun habe ich in der Registerkarte "Beschäftigung" ein neues Eintrittsdatum eingegeben.
Die Abrechnungen werden aber nicht erstellt und mit dem Hinweis "Konnte aus sonstigen Gründen keine Abrechnung erstellt werden".
Ich habe mit dieser Vorgehensweise in der Vergangenheit nie Probleme gehabt.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Meike Brück
Moin,
wenn Sie die Stammdaten nicht nur erfasst sondern auch zur Verarbeitung ins RZ übermittelt haben, stehen diese für eine Probeabrechnung erst zur Verfügung, wenn die Verarbeitung erfolgt ist. Ein vorheriges Senden ist im Regelfall aber nicht erforderlich.
Sind auch Bewegungsdaten oder Festbezüge für die Mitarbeiter erfasst?
Viele Grüße
Uwe Lutz
sind die AN nur bei den Probeabrechnungen nicht dabei oder auch beim Echtabruf?
nur bei Probeabrechnungen: Mitarbeiter "alle" ausgewählt bzw. diese AN wieder mit Häkchen versehen?
Hallo Herr Lutz,
die Stammdaten wurden bereits ins RZ gesendet
Viele Grüße
Meike Brück
Da sie bei den Probeabrechnungen nicht dabei waren, habe ich die Bewegungsdaten für den Echtlauf gelöscht.
Habe die Mitarbeiter mit Häckchen ausgewählt
Hallo Frau Brück,
hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge.
Eine letzte Idee habe ich noch: Prüfen Sie die Zuordnung zur Abrechnungsgruppe unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben.
Wenn die Probeabrechnung trotz der genannten Punkte weiterhin nicht erstellt wird, müssen wir uns den Sachverhalt genauer ansehen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.