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Lodas: KUG - Monatliche Arbeitszeit/Kürzung des Festgehaltes

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letzte Antwort am 02.12.2024 10:25:44 von CWeber1
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CWeber1
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Hallo zusammen,

 

wir werden in Kürze Kurzarbeit einführen. Da ich das noch nie mit Datev abgerechnet habe, habe ich zu der Funktion bzw. notwendigen Einstellung eine Frage. Ich werde aus den Dokumenten von Datev nicht ganz schlau.

 

Ich möchte die Kürzung des Entgelts mit den "tatsächlichen Sollstunden/Monat" vornehmen und nicht mit den "Durchschnittsstunden/Monat" (40h/Woche * 13 / 3 = 173,33). Einfach vor dem Hintergrund: Wenn ein Mitarbeiter den kompletten Monat Kurzarbeit hätte, würde die Berechnung des ISt-Entgelts bzw. Ausfalls ja nicht stimmen, oder? Entgelt / 173,33 Std. x 168 Std. Kurzarbeit (bei z.B. 21 Arbeitstagen im Monat). 

 

Nun brauche ich Hilfe. Es heißt, dass unter Mandatendaten/Arbeitszeit/Monatliche Arbeitszeit die 173,33Std. eingegeben werden müssen, weil die monatliche Arbeitszeit rechnerisch zu der wöchentlichen Arbeitszeit passen muss. Hier muss ich dann auch wirklich die 173,33Std eintragen, auch wenn ich mit den tatsächlichen Stunden/Monat arbeiten möchte? Woher weiß Datev dann, wie er das Entgelt in dem Monat kürzen muss? Wo muss ich die "tatsächlichen Sollstunden" eintragen? 

 

Und hier verstehe ich den Hinweis nicht richtig: Sind mit den Soll-Arbeitsstunden die 173,33 Std. gemeint oder die 168 Std. aus meinem Beispiel?

CWeber1_0-1732786480307.png

Wenn die 173,33 Std. gemeint sind, muss ich wahrscheinlich "feste Bestandteile Monatslohn/Individuelle regelmäßig monatliche Arbeitszeit" auswählen, oder? 

 

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus. 

 

rschoepe
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Die 173,33 Stunden sind der Jahresdurchschnitt. Für die tatsächlichen Sollstunden gibst du also deine 168 Stunden unter Mandantendaten/Personaldaten > Arbeitszeit > Monatliche Arbeitszeit ein. Das musst du dann auch jeden Monat im Kalender auszählen und es kann sich von Jahr zu Jahr ändern (wichtig, wenn da noch Werte von einer früheren Kurzarbeit stehen).

Außerdem wichtig: Feiertage zählen (in der Regel) nicht als Arbeitsausfall, da dann ja ohnehin nicht gearbeitet wird. Im Dezember hättest du bei Totalausfall also nur 144 bzw. 152 Stunden Kug (je nachdem, ob die Firma an Heiligabend und Silvester noch einen halben Tag arbeitet), nicht 176 Stunden!

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CWeber1
Einsteiger
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Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Und zum Thema "Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten": Muss ich hier unter Mandantendaten/Monatslohn bei unbezahlte Ausfallzeiten "..../Individuelle regelmäßig..." oder "..../Soll-Arbeitsstunden" ankreuzen? 

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rschoepe
Experte
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Die Einstellung ist ja nur relevant, wenn du darüber die Abrechnung von Monatslohn eingestellt hast. Ich hab gerade bei meinem Mandanten geschaut, da ist "Soll-Arbeitsstunden" ausgewählt.

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CWeber1
Einsteiger
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 02.12.2024 10:25:44 von CWeber1
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