Hallo,
ein Mandant hat für einen Leasing-Vertrag über ein E-Bike für einen Mitarbeiter abgeschlossen.
Im Leasing-Vertrags steht: Datum der Objektübernahme 11.06.21, Beginn der Grundleasingzeit
01.07.2021.
Wenn das Fahrrad bereits im Monat vor der ersten Leasingrate übernommen wird, muss dann
für diesen Monat das Fahrrad bei dem Mitarbeiter anteilig abgerechnet werden oder erst ab
dem Juli ?
Vielen Dank schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das haben wir bei unserem Mandanten regelmäßig. Geldwerter Vorteil läuft dann ab Juni und die Gehaltsumwandlung für die Leasingrate ab Juli.
Viele Grüße!
Vielen Dank für die Antwort. Rechnen Sie den Geldwerten Vorteil dann im Juni anteilsmäßig ab da er das Fahrrad ja nicht den ganzen Monat hatte ?
Nein, immer für den vollen Monat. Wie beim Firmenwagen auch.
Was wird vom Leasingunternehmen für den Teilmonat (Juni) in Rechnung gestellt? Ein Nutzungsentgelt?
Wir hatten in den letzten Monaten solche Fälle, in denen für den Teilmonat vor der 1. Leasingrage ein tgl. Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt wurde. In unseren Fällen tragen die MA die Kosten für das Rad in Form einer Entgeltumwandlung. Für den Teilmonat haben wir das Nutzungsentgelt für die tatsächlichen Tage als Nettoabzug berücksichtigt, oder falls es für den Mitarbeiter günstiger war eine Entgeltumwandlung vorgenommen, in diesem Fall dann das monatliche Nutzungsentgelt für den Monat berücksichtigt.
Die Leasingfirma hat nur ab dem Folgemonat die Leasingrate berechnet. Ich habe nun nur den geldwerten Vorteil abgerechnet.