Hallo zusammen,
ab 01.05.2020 ist unser Mitarbeiter in der Flexirente. (mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit)
Er arbeitet weiterhin als Vollzeitmitarbeiter bei uns.
Er hat seine alten Urlaubsstunden und seine Überstunden mit in die Flexirente genommen.
Jetzt möchte er, ein paar seiner Überstunden von früher ausbezahlt bekommen.
Wie gehe ich hier weiter vor, welche Lohnarten oder sonstiges greifen hier für seine neue Abrechnung?
Da hier ja sein voller Betrag versteuert werden muss, da dies vor seinem Rentenantritt geleistet wurde.
(Er ist jetzt geschlüsselt mit: KV 3 / RV 1 / AV 0 / PV 1) Personengruppe 120 / Rentnerschlüssel: Altersrente
Ich hoffe mir kann geholfen werden. 😃
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
da die Urlaubs- und Überstunden vor Eintritt in die Flexirente geleistet wurden, ist zu prüfen ob diese per Nachberechnung auf den Monat vor Beginn der Flexirente abgerechnet werden müssen,
damit die Beitragsgruppe 1 1 1 1 berücksichtigt wird.
Für die Überstundenabrechnung können Sie nach dem Dokument 5303331 vorgehen.
Für die Urlaubsstunden kann die Stammlohnart 140 verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hier stellt sich mir aber die Frage,
- Ich kann ja nicht jedes mal auf den Vormonat vor der Flexirente zurück greifen wenn er seinen alten Urlaub und die restlichen Überstunden in Anspruch nimmt? Er wurde hier ja auch schon sozusagen abgemeldet / umgemeldet bei der Krankenkasse etc.
Kann man hier nicht eine eigene Lohnart entwerfen, die die Sozialabgaben (so wie ein "Einmalbezug") verrechnet für die Urlaubsstunden und Überstunden vor der Flexirente und die tatsächlich geleisteten Stunden werden normal mit der Lohnart Stundenlohn mit der Flexirente verrechnet?
Danke 🙂
Hallo,
ob dieses Vorgehen in Ihrem Fall korrekt ist, ist zu prüfen und kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.
Setzen Sie sich dafür bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.
Eine Lohnart, welche automatisch mit den Stammdaten des Arbeitnehmers vor Beginn der Flexirente rechnet, gibt es nicht. In diesem Fall kann können die Beträge nur über die Nachberechnung gebucht werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG