Hallo,
ich habe bei der Dezember Abrechnung das erste Mal dieses Jahr einen Fehler zu einer Mitarbeiterin, die seit Mai wg. Mutterschutz unterbrochen ist mit folgendem Text: "Die Straße ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die Lohnsteuerbescheinigung zwingend erforderlich... Die Verwendung von bestimmten Sonderzeichen ist nicht zulässig und kann zur Ablehnung der Datenübermittlung führen...."
Ich habe hier eine Hausnummer 8/1 hinterlegt und bis zum Dezember auch nie einen Hinweis oder Fehler dass etwas hier nicht passt.
Wenn ich jetzt die Hausnummer auf 8 (ohne /1) abändere ist der Fehler weg!
Hallo geht noch? Die gute Frau wohnt nun mal in der Hausnummer 8/1 und nicht in 8...
Soll ich das jetzt für die Abrechnung Dezember auf 8 abändern oder es drauf ankommen lassen?
Wie kann es sein dass Datev bei solche Hausnummern immer ein Fehlerprotokoll ausspuckt.
Was würdet Ihr machen?
Eine Stellungnahme von Datev wäre hier hilfreich.
Danke schon mal für Eure Hilfe...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Frau Haile,
Sie sollten die Hausnummer auf 8 ändern, da sonst wirklich die Lohnsteuerbescheinigung nicht ans FA übermittelt wird.
Gruß
Björn Niggemann
Ggf. die "Hausnummer 8/1" unter Anschriftenzusatz erfassen ...
Gruß
M.Haas
Im Fehlerprotokoll ist ein Info-Dokument benannt, in dem man nachlesen kann: Als Sonderzeichen in der Straße sind Bindestriche zulässig.
Lösung:
Hausnummer als 8-1 erfassen
Vielen Dank für die Info.
Ich habe jetzt den / gegen einen - getauscht und das Fehlerprotokoll ist weg
Was mich ja nur etwas wundert, ist dass die Adresse schon lange (genau seit Januar 2011) so hinterlegt war und es bist jetzt auch nie ein Hinweis/Fehlerprotokoll gab...
Wünsche allen ein frohes Arbeiten
Hallo Frau Haile,
die Fehlermeldung trat bei uns erst nach der Installation der neuen Version auf, da sich hier glaube ich die Anforderung für die Übermittlung der Adressdaten an die Finanzverwaltung geändert haben.