Hallo,
ich habe bei einem Mandanten jetzt die BG Bau Nr 1 (bis 12/16) in 01/17 gelöscht und hab mal eine Probeabrechnung gemacht und
die folgende Fehlermeldung erhalten.
Leider konnte ich in dem angegebenen Dokument keine Lösung dazu finden.
Bisheriger Lohnnachweis (EDA-LN):
Für die Mitgliedsnummer ### findet keine Datenübermittlung des bisherigen Lohn-
nachweises statt. Ein unterjähriges Ende mit Sondertatbestand löst im Datenübermittlungsverfahren
zum bisherigen Lohnnachweises keine Datenübermittlung aus.
verarbeitet werden. Bitte reichen Sie den Lohnnachweis manuell ein.
weitere Informationen finden Sie im Dokumen 1032526
Muss ich hier was unternehmen, wenn ja was?
Nachricht geändert durch Marco Gracklauer
Screenshot mit Mandantennummer entfernt - Inhalt als Text ergänzt
Hallo,
da die BG Bau doch weder die Nr. 10,30,31 noch 36 ist (Dokument 1032526 Punkt 2) oder besser war ist doch für den alten Nachweis wie bisher nur die Papiermeldung möglich! Für 2016 ist nach altem Schema also die Papiermeldung abzugeben (lt. Auswertung 146). Die digitale Übermittlung ist erfolgt, wenn Sie eine Auswertung 422 für 2016 haben.
Dann ist alles gut.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem. Allerdings habe ich noch zusätzlich die Auswertung 421 mit der alten Mitglieds-Nr. der BG Bau für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2016 (Kein Schreibfehler), Meldejahr 2017 und dem Hinweis "Die Daten werden nicht übermittelt. Bitte beachten Sie die Informationen im Fehler- und Hinweisprotokoll" (siehe oben bei Herrn Wiesner).
Was muss jetzt korrigiert werden?
Viele Grüße
Daniela Johannes
Hallo,
bitte prüfen Sie in der neuen Mitgliedschaft für die BG Bau im Januar 2017, ob ein Sondermeldetatbestand geschlüsselt ist. Ist dies der Fall, stellen Sie dieses Feld bitte auf "keine Angabe" zurück.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
danke für die Info. Das ist aber "leider" nicht der Fall..
Hallo Herr Wiesner,
wie haben Sie das Problem gelöst? Würde mich über eine kurze Antwort freuen.
Mfg Reichardt
Hallo Herr Reichardt,
der Fehler ist bei der Februar Abrechnung nicht mehr aufgetreten..
Gruß
Wolfram Wiesner