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Lodas/Erstattung für Fahrten Whg./Arbeitsstätte schlüsseln

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letzte Antwort am 04.03.2019 11:35:44 von floris
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floris
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Ein Mitarbeiter zahlt selbst jeden Monat die DB-Tickets für die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte.

Diese werden ihm vom Arbeitgeber im Folgemonat komplett erstattet als Fahrten Whg./Arbeitsstätte.

Die Erstattung für die Januar-Fahrten habe ich bei der Februar-Lohnabrechnung rückwirkend im Monat Januar wie folgt geschlüsselt.

Fahrtkostenzuschuss.JPG

Lodas hat den richtigen Betrag in der Februar-Lohnabrechnung berücksichtigt, hat aber gleichzeitig bei den Netto-Bezügen den Differenzbetrag aus der NB 01/2019 hinzugerechnet. (im Jan. habe ich die Erstattung für Dez. berechnet)

LOhnabrechnung.JPG

D.h. der Arbeitnehmer bekommt bei dieser Vorgehensweise zu viel Lohn ausgezahlt. 

Wie wäre die richtige Technik, diesen Fall zu schlüsseln?

Vielen Dank im Voraus!!!

björn
Experte
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Guten Morgen Frau Gora,

wie sieht denn die Nachberechnung vom Januar aus? Können Sie diese auch kurz einstellen?

Gruß

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floris
Einsteiger
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Guten Morgen,

die Januar-Abrechnung ist leider auch nicht korrekt. Im Januar sollten nur die Kosten für Dezember erstattet werden, wurden aber doppelt berechnet s.u.

Januar-Abrechnung.JPG

und hier noch die NB für Dezember:

Januar-NB-fuer-Dezember.JPG

Viele Grüße

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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Sieht so das die Daten für die Nachberechnung Dez. /12/2018 nochmals im Januar berücksichtigt wurden.

Wie haben sie die Nachberechnung 12/2018 erfasst ? Über Nachberechnung oder im jeweiligen Monat.

Ich vermute dass die Daten ab 12/2018 geändert wruden und daher autoamtisch eine Nachber. für 1/2019 angestossen wurden mit den gleichen Werten wie für 12/2018.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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björn
Experte
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Hallo Frau Gora,

die Abrechnungen sind so in Ordnung.

Da für Januar die Differenz zwischen den 381,05 € vom Januar und den 453,40 € noch nachberechnet wurde.

Nach meiner Sicht müssen Sie hier Ihr Eingabeverhalten ändern.

Wenn Sie die Fahrtkosten im Folgemonat (z.B. Februar 2019) rückwirkend im Vormonat (z.B. Januar 2019) abrechnen. Dann tragen Sie die Kosten im Bearbeitungsmonat 01/2019 entsprechend ein und müssen den Betrag im Bearbeitungsmonat 02/2019 wieder rausnehmen. Dadurch wird nur im Januar der Betrag abgerechnet und im Februar nicht.

Ansonsten wird im März dann eine Korrektur für Februar durch geführt wie in Ihrem Fall passiert.

Gruß

floris
Einsteiger
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Vielen Dank! Ich werde die Erstattung im März so abrechnen, wie Sie es beschrieben haben und werde berichten, ob es geklappt hat.

Schöne Grüße

Wioletta Góra  

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letzte Antwort am 04.03.2019 11:35:44 von floris
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