Guten Morgen,
wir haben einen Mandantenwechsel zum 01.06.19 und unsere beide Damen, die sich zur Zeit in
Elternzeit befinden, kann ich nicht abrechnen, da eine Fehlzeit eingetragen ist.
Was kann ich tun?
Die Fehlzeit komplett löschen und eine neue Elternzeit vom 01.06.19 - b.a.w. erfassen?
Wie sieht das mit dem Mutterschutz aus?
Mit den vorherigen Schwangerschaften, mir würde ja da die Info hierzu fehlen, wenn die
Elternzeit pro Kind nicht komplett genommen wurde.
Vielen Dank schon mal für ihre Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Yildiz,
wenn eine Elternzeit in den Fehlzeiten hinterlegt ist, dann wird für diese Mitarbeiter in LODAS keine Abrechnung generiert. Was sagt denn hier das Fehler-/Hinweisprotokoll dazu?
Gruß
Das die Fehlzeit ungültig ist, da sie während der erfassten Fehlzeit nicht beschäftigt ist.
Haben Sie beim Beschäftigungszeitraum und im Feld "Ersteintrittsdatum" beide male das ursprüngliche Eintrittsdatum hinterlegt? (nicht den 01.06.2019) Außerdem müssen Sie dann noch das Feld "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden" aktivieren.
Hallo Björn,
ja das habe ich vorher schon gemacht und die Daten sind so kopiert worden.
Das einzige was mir übrig bleibt, sind die Daten zu löschen, aber so recht möchte ich das nicht.
Oder das Anfangsdatum der Elternzeit ab dem 01.06.19 beginnen .... nur dann habe ich wahrscheinlich in der Zukunft Probleme, wenn sie noch eine weitere EZ wünscht.
Man hat zwar noch den alten Mandanten parat, aber ich denke, das wird man mit der Zeit vergessen.
Hallo, handelt es sich bei dem neuen Mandat um einen neuen Arbeitgeber, oder ist der AG gleich und es findet nur eine Änderung z. B. in der Gesellschaft statt?
OK, dann hilft wirklich nur das löschen und die neue Eintragung. Sie können nur probieren unter dem Punkte "Mutterschutz" hier die alten Daten einzugeben, ob diese akzeptiert werden.
Der Arbeitgeber ist gleich.
Es wurden komplexe Änderungen vorgenommen, deswegen musste ein komplett neuer Mandant angelegt werden, wo nichts mehr gleich ist (Betriebsnummer, Steuernr. etc.)
Dann wurden die Personaldaten bestimmt kopiert.
Da es sich um den gleichen AG handelt, würde ich für die AN das ursprüngliche Eintrittsdatum, sowie die Fehlzeiten nehmen, da sich an den Beschäftigungsverhältnissen nichts geändert hat.
Da die Damen in Elternzeit sind, erfolgt auch keine Abrechnung.
Jetzt zeigt mir das System keinen Hinweis mehr hierzu.
Ich habe alle Fehlzeiten herausgenommen, die vor dem 01.06.19 stattgefunden haben und habe nur bei unseren Müttern, die Elternzeit komplett stehen gelassen.
Ich denke auch, wenn dies nur ein Hinweis ist, dann hat es eh keine Auswirkungen auf die Abrechnung, zumal die Damen ja auch nicht anwesend sind.
Dennoch vielen Dank für die Antworten und Anregungen.
LG
Yvonne Yildiz