Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine ELSTAM-Rückmeldung erhalten für einen AN, der bereits zum 19.07.2014 ausgeschieden ist und die ELSTAM-Abmeldung lautete auch auf den 19.07.2014 als Hauptarbeitgeber.
Laut Finanzamt ist unser Mandant bei dem AN ab dem 18.07.2014 als Nebenarbeitgeber eingetragen. Eine Abmeldung als Nebenarbeitgeber ist nie erfolgt, sodass unser Mandant noch immer als AG beim Finanzamt hinterlegt ist.
Kann ich nun noch eine Abmeldung über Lodas anstoßen, obwohl ich auf den AN nicht mehr greifen kann?
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
Sie können diese Abmeldung nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich an den DATEV-Service. Von dort kann eine entsprechende Abmeldung erfolgen, wenn ein Auftrag von Ihnen dazu vorliegt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Hundhausen,
wie von Herrn Lutz bereits richtig aufgeführt, kann eine rückwirkende Abmeldung zum Elstam-Verfahren nur dann durchgeführt werden, wenn Sie im Programm noch auf den Arbeitnehmer zugreifen können.
Wurden die Personalstammdaten jedoch bereits gelöscht, besteht nur noch DATEV-seitig die Möglichkeit, eine Abmeldung durchzuführen.
Bitte wenden Sie sich über die Hotline oder einen Servicekontakt an uns.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG